Passend zur aktuellen Abmahnwelle um ein Patent ist das Ergebnis bzgl. der Berufszugehörigkeiten/Fachgebiete:
Tally Weaseliest Profession ------ --------------------- 10309 Politicians 7854 Lawyers 6234 News media 6059 Tobacco executives 4217 Oil executives 1043 Accountants
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Entsprechend verstopft waren auch heute die Gänge im Rechenzentrum und im Informatikhörsaal mit Studis, die rumgeführt wurden.
Den Fall auf den Boden der Realität erfuhren die meisten Studis dann aber in unserer Mensa:
"Kreativ....!"
war der fassungslose Kommentars des Neulings, der hinter mir in der Schlange stand, nachdem er die Kelle Soße (?) aufgeschwappt bekam.
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Die derzeitige Abmahnwelle zu KFZ-Domains aufgrund eines unberechtigt erteilten Patents stellt die Frage nach dem Wirtschaftlichen Schaden.
Es wurden wohl etwa 6000 unbegründete Abmahnungen gestellt.
Also werden entsprechend viele Leute dazu genötigt, die entsprechende Aktenlage zu prüfen.
Geht man davon aus, daß etwa
- 10% aller Leute blind zahlen
- 40% der Leute einen Anwalt nehmen
- 30% aller Leute nichts tun, weil sie sich im netz informierten
- 20% der Leute die Abmahnung ignorieren, weil sie diese für Blödsinn halten
- 600 * 1100 Euro + 600 * AS (eine Stunde für alles formelle)
- 2400 * 1 AS + 2400 * 3 AS (eigene Arbeitsstunde plus Anwaltsstunde. Eine Erstberatung kostet etwa 180,- Euro, was ich als 3 normale Arbeitsstunden betrachte)
- 1800 * 3 AS (eigenes Informieren wird ohne Anwalt Zeitaufwendig, weil man verunsicherter ist)
Diese Kosten sind fest und bereits aufgetreten.
Hinzu kommen aber weitere, noch unberechenbare Kosten:
- Einige IHKn, die Wettbewerbszentrale und die Anwaltskammer wurden eingeschaltet. Die Mitarbeiterzeit dort muß ebenfalls berechnet werden.
- Viele empörte Betroffene haben Klage und Strafanzeige eingereicht. Dies wird weiteres Personal bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten binden. Zudem wird es weitere Anwaltskosten generieren.
- Da die Abmahnung bei vielen Personen übers Wochenende bearbeitet werden mußte, kann es zu Überstundenzuschlägen zur obigen rechnung kommen.
- Das DPMA wurde bereits mehrfach von vielen Personen um Stellungsnahme gebeten. Diese müssen beantwortet weden.
- Beim Europäischen Patentamt werden Löschungsanträge eingereicht werden. Diese müssen bearbeitet werden.
Und diese Kosten gehen nur darauf zurück, daß das Patent schlecht geprüft beim europäischen Patentamt durchgegangen ist.
Ist diese lachse Arbeitsweise wirklich hinnehmbar und finanzierbar? Darf dann das Patentamt noch mehr Macht erhalten, dadurch, daß derren Fehler auch noch durch die Novellierung der Regelung zu Softwarepatenten nachträglich "korrigiert" werden?
Wer Mist baut und solch einen Schaden produziert, wird in einer normalen Firma gefeuert.
Aber der kriegt auf keinen Fall noch mehr Befugnisse.
Die Politiker, die für die Ausweitung der Patentierbarkeit auf Software sind und dadurch das Patentamt noch mehr Macht geben wollen, leben in einer eigenen Welt der Glückseligen.
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Über DEPATISnet.de erfuhr man zu dem Patent die Nummer 100 17 052.8 des deutschen Patents.
Gibt man dieses nun bei DPINFO ein (und funktioniert dieses dann auch noch), erhält man folgende Daten:
UG21 - Verfahrensablauf (mit Historie): 05.04.00 Die Anmeldung befindet sich in der Vorprüfung (Offen- sichtlichkeitsprüfung) 17.04.00 (PAN12) Prüfungsantrag vom Anmelder wirksam gestellt 30.08.00 (WAR) Das Vorverfahren ist abgeschlossen 14.12.01 (ZRW3-4) Zurückweisungsbeschluß im Prüfungsverfahren 10.01.02 (BSW1) Beschwerde gegen Beschluß nach § 73 Abs. 1 und 3 Patentgesetz 22.02.02 (BPG) Vorlage beim BPatG 12.05.03 (RKV6) Alle erhobenen Beschwerden wurden verworfen, zurückge- wiesen oder ihre Erledigung festgestellt 12.05.03 (ZRW5) Rechtskraft des Zurückweisungsbeschlusses Die Akte ist/war beim BPatG bzw bei der Gebrauchs- musterabteilung mit folgenden Aktenzeichen: 17W(pat)16/02
In anderen Worten:
Das Patent ist in Deutschland ungültig.
Und damit ist auch die Abmahnung in meinen Augen unbegründet. (Aber Achtung, ich bin kein Anwalt!)
Für mich stellt sich das ganze nun immer mehr als eine Art grossangelegter Betrugsversuch dar:
Dem Inhaber des Patents ist es bewusst gewesen, daß das Patent in Deutschland unwirksam ist. Schließlich hat dieser versucht, gegen die Rückweisung des DPMA anzugehen, indem er Beschwerde einlegte und damit es sogar zum BPatG ging.
In der Abmahnung wird jedoch extra auf ein beim DPMA eingetragenes Patent mit der Nummer
DE 500 00 923 6
hingewiesen.Es erscheint mir daher so, als sowohl Markeninhaber als auch Anwalt versucht haben, durch die Angabe nur des europäischen Patents zu verheimlichen, daß es hier in D schlecht mit der Durchsetzung des europäischen Patents stände.
Nun, dies ist meine persönliche Sicht und Meinung. Ob diese den Tatsachen entspricht, können Gerichte besser klären.
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Die Bären waren dabei auch tatkräftig dabei und haben nicht nur die Turmbesteigungen organisiert, sondern mit Dirk Baumeister und Richard Götting auch etwas Kunst eingestreut:
Dirk mit seinen Gedichten, die im Turmaufgang und der Kirche selbst verteilt waren und Ricci mit seinen Photos und 3D-Projektionen.
Der Besuch hat sich gelohnt. Obwohl die Kirche nicht mit großflächigen Malereinen aufwarten kann, hat sie innen ihren ganz eigenen, schönen Stil, der ohne das pompöse Angeben vieler katholischen Kirchen glänzt.
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Aber aus Neugier (und nachdem wir vorhin beim verkaufsoffenen Sonntag in Erlangen waren, ist jetzt erstmal Pause nach eigenen Geschmack angesagt) bin ich dann doch wieder rein gegangen.
Und muss erstmal schlucken.
Was sich in den letzten Tagen alles an neues ergeben hat in dieser Sache schreit nach einen neuen Artikel.
Die Zahl der Beiträge in den Diskussionsgruppen ist quasi explodiert.
Aus den von mir gesichteten Beiträgen folgende Keyphrases:
- Der Anwalt aus Nürnberg soll in einem Telefongespräch der Niederlegung seines Mandats wiedersprochen haben.
Stattdessen sollen (ähnlich wie bei SCO) in der kommenden Woche weitere Infos folgen dazu, wie man sich eine ordnungsgemäße Lizenz holt.
(Dies hatte ich aber erwartet. Niemand ist so blöd und initiert eine 6 Millionen Euro-Abmahnwelle und ist dann wirklich überrascht von Gegenwehr. Stattdessen musste eine Taktik erwartet werden..)
- Diverse Anwaelte, auch Patentanwaelte haben unabhängig voneinander die Ungültigkeit sowohl des Patents, als auch der Abwmahnung aus dem Patent, aber auch der Abmahnung in ihrer Form her bestätigt.
- Es haben sich "Ortsgruppen" gebildet, wo betroffene von größeren Städten sich Koordinieren wollen. Hier insbesondere Hamburg, Bielefeld, Braunschweig.
- Das Thema wird auch beim FFII besprochen. Es hat sich eine Gruppe gebildet, die sich für die Löschung des Patents einsetzen wollen.
- Es gibt derzeit noch Unklarheiten darüber, ob das Patent in Deutschland wirklich gültig ist. EIn Mitarbeiter des DPMA soll dies verneint haben.
- Keine weitere Bestätigung ausser einiger Heise-Forenseintrage gibt dahingehend, daß die Firma mowap gleichzeitig auch für die möglicherweise kriminellen Machenschaften um 0800-Nummern verantwortlich ist, über die Heise berichtete.
- Die Beteiligten bei Abmahnungswelle.de rotieren und sind im Dauereinsatz. Ich hoffe, sie halten durch und wünsche Ihnen alle Unterstützung, die sie kriegen können.
Es gibt noch einige weitere Informationen, die jedoch teilweise noch etwas verworren für mich sind und teilweise unbestätigt. Diese Informationen müssen erst gesichtet werden.
Beteiligte Personen bei Abmahnwelle und Rechtsanwälte verweisen darauf, daß wohl morgen neue Infos kommen könnten, die mehr Licht in die Sache bringen.
Soweit erstmal einige Notizen.
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Bisher hab ich 47 Undiv-Mails.
Ausgangspunkt der SPAM sind die IPs
12.158.34.245
81.102.25.73
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Stellen Sie sich folgende Situation vor:
Jemand hat Informationen zu einem Ort oder einer Region gesammelt. Beispielsweise alle möglichen Daten die irgendetwas mit einer Stadt und einem Thema zu tun haben.
Das Thema könnte beispielsweise "Sport" sein, "Kultur" oder "Uni" oder was auch immer. Dies soll dann im Web abrufbar sein.
Soweit so gut.
Wie würde man das nun wohl machen?
Nun, man könnte zum Beispiel (Natürlich nur wenn man Angestellter der Stadt ist und Verantwortlich für die Stadt-Homepage) eine Domain machen wie
Thema.Stadtname.de
Oder, was viel häufiger passiert, weil das keine Probleme mit den Namensrechten für www.stadtname.de macht:
www.thema-stadtname.de
Wenn der Stadtname lang wird oder es auch eine Region und nicht nur eine Stadt betrifft, ist die Tippfehleranfälligkeit recht hoch.
Deswegen greifen viele Leute zu welcher Lösung?
Ja, genau, man nehme eine gängige Abkürzung. Gängige und bekannte Abkürzungen für Städte und Regionen sind KFZ-Kennzeichen, die Telefonnumer oder die Postleitzahl.
Würde als jemand zum Thema "sport" in der Region Erlangen-Höchstadt eine Webdomain errichten wollen, was würde dann genommen werden?
Das Autokennzeichen ist, wie jeder in den entsprechend öffentlichen Indices nachlesen kann "ERH".
Also ist die Domain dann
www.sport-erh.de
.Solche Domains sind wirklich weit verbreitet. Dieses Schema ist also nichts besonderes, worauf nur so ein Informatiker, wie ich es einer bin, kommen würde.
Soweit so gut. Wo ist das Problem eigentlich?
Nun, herzlichen Glückwunsch, das Verfahren, mit dem wir hier ganz logisch, schnell und trivial ein Namensschema entworfen haben, wurde durch ein europäisches Patent geschützt!
Und mehr noch: Nicht allein, daß diese Art von Patenten (auch nach der kürzlichen Debatte im EU-Parlament) ungültig sind, es hat offenbar ein Anwalt aus Nürnberg damit begonnen, Domaininhaber gebührenpflichtig abzumahnen, dessen Domainnamen nach diesem Prinzip aufgebaut sind!
Unwesentlich ist dabei, daß das in der Abmahnung zitierte DE-Aktenzeichen
(*Ergänzung 20.10.2003: Die Nummer war doch richtig. Die Abfrage beim DPMA ist nur .... umständlich)
Eine interessante Information ist, daß es laut der Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. mindestens eine weitere Abmahnung gibt. (Weitere Betroffene sind aufgerufen, sich bei der Abmahnungswelle.de zu melden, damit man sich gegebenenfalls koordinieren kann.
Auch wenn die Abwehr dieser ja schon fast lächerlichen Abmahnung für einen versierten Anwalt ein Klacks sein sollte.)
Viel interessanter ist aber die eigentliche Patentanmeldung.
Mit Hilfe des Onlinedienstes DEPATISnet oder mit den Angebot vom FFII kann man das Patent mit der
EP Nummer 1163612 B1nachschlagen.
Man findet ein Patent vor, daß alle Charakteristiken eines sogenannten
Trivialpatenteserfüllt und durch seinen entsprechend verklausulierten Text leicht den unbedarften Sachbearbeiter beim Patentamt einlullte.
Der Titel des Patents lautet dann auch:
Strukturierungsprogramm für eine Datenverarbeitungsanlage unter Berücksichtigung geographisches Indizierung.
Das oben von mir beschriebene Namensschema liest sich dann in etwa so:
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein Strukturierungsprogramm für eine Datenverarbeitungsanlage zu schaffen, mit dem eine automatische Zuordnung von Informationsanbietern zu vorherbestimmten geographischen Regionen ermöglicht ist, wobei auch spezifische Informationen aus den Regionen berücksichtigt werden können.
Und weiter:
Desweiteren sind die unterschiedlichen übergeordneten Speicheradressen bei der erfindungsgemäßen Datenverarbeitungsanlage vorzugsweise durch Hyperlinks im Internet plaziert.
Dadurch wird ein Anwender in die Lage versetzt, über die erfindungsgemäße Datenverarbeitungsanlage einen themenbezogenen Zugriff zum weltweiten Internet zu erlangen.
Es sind noch viele weitere solcher Schoten im Text enthalten. Fast stell ich mir die Frage, ob das Patent nicht in Wirklichkeit eine Satire ist...
Aber zurück zum Text.
Was wohl ist diese wohl erstaunliche "erfindungsgemäße Datenverarbeitungsanlage", die all dies ermöglicht?
Dieses Wunder an erfinderischen Können?
Ein Bild im Anhang der Patentanmeldung zeigt es:

In der vollen Pracht sieht man das Bild natürlich auf der Website des Patentamtes. (Leider fehlt es bei der Site vom FFII, wo nur die Textinfos lesbar sind - dafür ist der Text dort ohne JavaScript erreichbar)
Weitere Ungereimtheiten zu der mir vorliegenden Abmahnung fallen mir beim Patenttext auf. Doch dazu später vielleicht mehr.
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Werbung für eine IT-Security-Firma:
http://www.bullguard.com/pamelaspeak/
(Achtung, nicht ganz jugendfrei!)
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Lieber würde ich ja in einem Internetcafe am Strand von Negril auf Jamaika sein, aber statt dessen muss ich hier ausharren...
Womit auch so langsam die Nachteile der neuen Flachbildmonitore und meiner SunRay herauskommen: Die strahlen zu wenig Wärme ab. Waren früher sonst die Räume morgens kuschelig warm, erwarten mich nun bald sicher die Eiskristalle an den Fenstern.
Hat jemand noch ein paar alte 21-Zoll Monitore, die man unterm tisch stellen kann?
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http://nagoya.apache.org/bugzilla/show_bug.cgi?id=21737
"The problem is that when running under suexec you cannot send the process sigterm since apache and the script are running with diffrent uids. Apache 1.3.28 beleives the process is dead because the kill failed and sets p_kill_how=kill_never. It really should look for -ESRCH."
Die Frage ist nun: Patchen oder auf 1.3.29 warten?
Pro Tag laufen ja "nur" etwa 3000 Zombies auf...
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Ein Farbwähler, der auch die option anbietet, Farben so zu zeigen, wie Personen mit Augendefekten diese sehen würden:
http://www.pixy.cz/apps/barvy/index-en.html
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