Kein Schutz auf Web-Design?
Durch eine offenbar falsche anwaltliche Strategie konnte ein Webdesign-Klau durchgehen.
Anstelle die Website als ganzes als kreatives Werk und damit als schützenswert zu verteidigen, hat man den Fehler gemacht, nur einzelne Bestandteile als solche zu benennen.
So Beispielsweise die jeweiligen optischen Elemente, aber nicht die Art und Weise, wie die Grafiken und Styles angeordnet und eingebunden werden.
Das Gericht folgte diesem Ansatz des Anwalts wohl sehr genau und ließ sich darauf ein. Mit der Folge, daß auch jeder einzelne Punkt von den anderen getrennt betrachtet wurde: Was ist die Schöpfungshöhe für eine einzelne Grafik? Was ist die einmalige Kreativität beim Schreiben eines Textes "Willkommen bei XY" ?
Von dieser Sichtweise her, hat das Gericht wohl recht.
Und der Anwalt der klagenden Firma hat ein Strategieproblem (und wohl auch eine Wissenslücke).
Meines Erachtens, ein sehr interessantes Urteil. Und ein netter Ansatz für andere Verfahren:
Beispielsweise beruhen Patente in der Regel auch aus der Nutzung verschiedenster Teile, die nicht einzelnt schützenswert sind oder die "frei nutzbar" sind.
Trivialpatente beruhen meist genau darauf, daß selbst keine grosse eigenständige schöpferische Leistung erbracht wurde, sondern daß nur bekannte oder für Fachmenschen leicht erschließbare Dinge zu einem Thema zusammengefasst wurden.
Mit dem EInsatz, daß man nicht die Summe aller Teile betrachtet, sondern die einzelnen Teile untersucht und danach aus der Summe der Einzelergebnisse (Nämlich ob das jeweilige Teil geschützt ist oder nicht) eine Gesamtsumme macht, dann könnte man vielleicht Erfolg haben?