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Dienstag, 8. November 2005
Google Patent für Ausgabe personalisierter Suchergebnisse
Softwarepatente
Ich habs irgendwie geahnt, daß es zu so einer Patentanmeldung kommen würde.
Siehe z.B. heise.de: Google reicht Patent für Ausgabe personalisierter Suchergebnisse ein

Ich mache aber hiermit darauf aufmerksam, daß dieses Patent -egal mit welchen Tricks es beim deutschen oder europäischen Patentamt eingereicht werden würde- hier nicht haltbar sein kann, aufgrund meiner Veröffentlichung über ein vergleichbares Verfahren vom 22.11.2001.

In einem Vortrag vor dem Lehrstuhl Kommunikationssysteme der technischen Fakultät der Uni Erlangen-Nürnberg stellte ich ein Verfahren zur Etablierung von persönlichen/personalisierbaren Suchmaschinen vor:
Siehe Vortragsfolien als PDF.

In Rahmen von mir betreuten Studien- und Diplomarbeiten gibt es zudem Teilimplementationen.
Eine "Prior Art" sollte damit erfüllt sein.


Nun ja.
Mir liegt nichts daran eine Technik aufzuhalten, von der ich selbst seit Mitte 2001 überzeugt bin, daß sie kommt. Aber diese Technik ist meines Erachtens so wichtig bei der Weiterentwicklung von Suchmaschinen, als daß es hinnehmbar wäre, wenn es durch ein Patentschutz zu einer Innovationsblockade käme.
(Aus diesem Grund hatte ich selbst kein Patent eingereicht.)
Zudem zeigt ja auch der Zeitpunkt meines Vortrags, daß es nun wirklich kein Verfahren ist, welches heute, 4 Jahre später, noch als "nicht naheliegend" oder neu bezeichnet werden könnte. Im Gegenteil besteht die Idee hinter dem Verfahren aus mehreren bekannten und jeweils teilweise umgesetzten Unterverfahren, die schon weit verbreitet sind.
- Personalisierbares Benutzerprofil? - Ach, womit machen Marketing-Statistikprogramme dauernd Werbung?
- Speicherung und Analyse selbst aufgerufener Webseiten? - In der primitivsten Form als "Bookmarks" und "Goto"-Liste in jedem Browser enthalten. Für die Analyse gibt es ebenso viele Programme. Meist im Hintergrund. Zum Beispiel diverse Aduldfilter für Browser die von Kindern oder an öffentlichen Surfstations genutzt werden sollen.
- Dezentrale Speicherung von Benutzerprofilen - Oh man, davon gibt es überabzählbar viele Beispiele...

Dieses Patent (und vergeichbare andere) hat nichts mit der ursprünglich richtigen Idee zu tun, daß ein Entwickler für seine Mühen gerecht entlöhnt wird und andere nicht auf seine Kosten reich werden. Im Gegenteil ist dies Patent ein wunderbares Beispiel für die inverse Anwendung das Patentrechts: Eine reiche Firma holt sich ein Patent zur Marktblockade, echte Entwickler, die aus eigenem Denken und wegen der naheliegenden idee ebenfalls auch auf sowas kommen und es umsetzen wollen kriegen nichts, sondern nur eine kostenbewehrte Abmahnung.


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