vgl:
heise.de Erstinstanzliches Urteil im Verfahren Musikindustrie gegen Heise bestätigt
In Folge dessen haben wir nunmehr eine etwas prekäre Situation: Mit etwas anwaltlicher Überzeugungskraft vor Gericht und Verweis auf dieses Urteil kann jeder Link auf jedes Unternehmen das in Teilen seines Betriebs gegen Gesetze verstößt abmahnfähig sein.
Oder anders gesagt: Dieses Urteil öffnet dem anwaltlichen Rechtsmissbrauch eine gefährliche Möglichkeit. Nämlich das Unterbinden von Links auf Konkurrenten, sofern diese vermeintliche oder echte rechtliche Probleme haben.
Dieses wird sicherlich nicht nur von der Musikindustrie ausgenutzt werden, wie Wolfgang Bleh von intern.de ausführt:
Niederlage für Heise - und Links in Deutschland:
Es dürfte jetzt schon absehbar sein, dass der nächste Schritt der Musikindustrie darin bestehen wird, Suchmaschinen mit Sitz in Deutschland zur Kooperation zu bewegen. Gerade Google hat sich bei Hinweisen auf Gesetzesverstöße bisher immer sehr zugänglich erwiesen und die Ergebnisse entsprechend überarbeitet.
Vielmehr betrifft es jede Branche.
So wäre es beispielsweise möglich, selbst ein Link auf die Webseiten von Microsoft zu unterbinden, da diese ja vom EU-Gericht schuldig des Monopolmissbrauchs gesprochen wurden.
Was die Folgen dieses Urteils in Zukunft sein werden, ist daher kaum abzusehen.
... link