Deswegen erstmal wenig von hier.
Möglicherweise wird es aber in den nächsten Tagen auch hier ien neues Design geben :)
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<% fakemail number=x %>
Wobei x die Zahl der gefakten E-Mailadressen ist.
Antville baut bei x = 5 dann sowas:
ncddsubzx@xzigxvnfaqeqfv.tv, owksgy@kdkdbchsttpwqgjpeunsmblm.es, dqve@gjautfrn.st, qck@zpmbumkxq.com, urhaoq@vzwydmngxzyryjbexwfwe.it
Viele Leute setzen diese Fakemail-Listen so ein, daß Benutzer diese sehen. Dies ist nicht notwendig und verwirrt nur.
Es empfiehlt sich, dieses Makro so zu verwenden, daß es mittels CSS unsichtbar positioniert wird.
Desweiteren sollte es aufgrund der Zugänglichkeit für echte Benutzer mit Nicht-CSS-fähigen Browsern am Ende des page.skin's eingebaut werden.
Beispielsweise so:
<div style="position: absolute; left: -300em; width: 10em;">
<h3>Spamfutter</h3>
<p>Die folgenden E-Mail-Adressen dienen lediglich dazu, SPAM-Bots dazu zu verleiten, ungueltige Adressen in die SPAMer-Datenbanken zu schreiben. Bitte ignorieren.</p>
<p>
<%fakemail number="30" %>
</p>
</div>
Der HTML/CSS-Code macht dabei folgendes:
Wir umranden den ganzen Bereich mit einem
<div style="position: absolute; left: -300em; width: 10em;">
Dies bewirkt, daß der gesamte Text innerhalb des Erstreckungsbereiches, zusammen mit dem FakeMail-Ausgaben 300 relative Zeichen vor dem linken Rand des Fensters positioniert wird. Also ausserhalb des sichtbaren Bereiches.
Da bei einer großen Zahl an Fakemails nicht gewollt ist, daß dieser Bereich so groß wird, dass er dann doch noch in den sichtbaren Bereich überläuft, wird zudem die Breite auf 10em gesetzt.
Für SPAM-Bots ist das ganze derzeit kaum merkbar, daß diese (noch) kein CSS auswerten.
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Mehr auf der dezugehörigen Webseite des Rechenzentrums der HU Berlin.
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Laut der Meldung von Heise.de steht es so in der Begründung:
Nach Ansicht der Münchener Richter hat heise online durch das Setzen des Links auf die Eingangsseite der Unternehmenspräsenz vorsätzlich Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung geleistet und hafte daher als Gehilfe gemäß § 830 BGB wie der Hersteller selbst. Dem stehe nicht entgegen, dass ein Download der Software erst mit zwei weiteren Klicks möglich sei. Maßgeblich sei allein, dass die Leser der Meldung über den gesetzten Link direkt auf den Internetauftritt geführt werde. Auch sei es nicht relevant, dass die Leser das Produkt auch über eine Suchmaschine finden könnten. Durch das Setzen des Links werde das Auffinden "um ein Vielfaches bequemer gemacht" und damit die Gefahr von Rechtsgutverletzungen erheblich erhöht.
Dieses Urteil bedeutet nicht weniger als die vollständiger Kriminalisierung und juristische Angreifbarkeit aller Leute, die einen Link auf eine Domain setzen, die zu irgendeinen Zeitpunkt mit unerlaubten Handlung zu tun hatte.
Wenn ich beispielsweise ein Link auf Google.de setze, dann mach ich mich mit Haftbar, für den Fall, daß Google erfolgreich wegen Urheberrechtsverstößen (wegen der Bannerverbung) verurteilt wird.
Noch mehr, noch schlimmer: Selbst wenn Google nicht verurteilt wurde, weil die Firma im lokalen Gesetzesraum nicht greifbar ist, kann ich trotzdem haftbar gemacht werden.
Wie halt hier im Fall Heise, wo es kein Urteil gegen die Firma gibt, welche eine Software zum Bereinigen von fehlerhaften Informationen auf CDs herausgibt.
Das Urteil ist mehr als dumm und dessen Tragweite scheint mir der Heise-Redaktion nicht klar geworden zu sein.
Im Prinzip negiert es die ganzen Diskussionen und die Urteile, die es bereits in der Vergangenheit von anderen Gerichten (inkl. OLGs und BGHs) zu der Frage der Linksetzung gegeben hat.
Hat dieses Urteil bestand, dürfte es bei denjenigen Erstellern von Webseiten, die es kennen oder die als beliebter Angriffspunkt netter Anwälter missbraucht werden, dazu führen, daß gar keine Links mehr auf externe Seiten gelegt werden.
Wer weiß schon, ob der Betreiber einer Domain nicht an irgendeiner Stelle auf der Domain tatsächlich oder vermeintlich gegen Recht verstößt?
Oder um ein häufiges Beispiel herzunehmen (-Hallo Serienabmahner, hier ist eine Geschäftsidee):
Jeder Link der zu einer Domain führt, die kein Impressum hat, aber möglicherweise eins bräuchte.
Es wird Zeit, sich aus dem WorldWideWeb zu verabschieden.
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Viele Unternehmen sprechen sich gegen Softwarepatente aus und äußern sogar Existenzängste, tun aber nicht wirklich etwas dagegen, sobald es Managementzeit und Geld kostet. Sobald Kosten im Raum stehen, ist die Haltung "lass andere machen" oder das Thema auf einmal doch nicht mehr wichtig.
Und insbesondere:
Deshalb bekräftige ich nochmal zum Abschluss meine Bitte: Spenden Sie bitte an den FFII. "Put your money where your mouth is", sonst nimmt die Politik das Anliegen nicht ernst. Informationen hierzu befinden sich an folgender Adresse:
http://www.ffii.org/geld/konto/index.de.html
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Die Universität Erlangen-Nürnberg startet im Rahmen eines Pilotprojektes der Bundesregierung und mit der Wirksamkeit dieser Gesetze nunmehr mit der Verteilung biometrischer Studentenausweise.
Mehr bei den Meldungen des Universitätsrechenzentrums RRZE: Ab heute biometrische Daten in Studentenausweisen - FAU nimmt Vorreiterrolle ein
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