Nun findet sich auf der Seite des bay. Innenministeriums ein hilfreicher Hinweis.
Barrierefreies Internet:
Vorläufig sollte man sich grundsätzlich an der BITV des Bundes hinsichtlich der erforderlichen Standards orientieren. Die konkreten Zeitangaben der 2002 erlassenen BITV können schon wegen des Zeitablaufes formalrechtlich nicht 1:1 in Bayern übernommen werden; es könnte aber eine analoge zeitliche Umsetzungsvorgabe - gerechnet ab dem Zeitpunkt des Erlasses der BayBITV - bestimmt werden. Das bedeutet auch eine relativ kurze Frist bei der Konzeption neuer Portale.