Dabei ging es um die Frage der Strafbarkeit von Hyperlinks sofern diese zu rechtsextremistischen Inhalten zeigen könnten.
Siehe auch: Meines Erachtens sollte man aber hier nicht zu panisch oder aufgeregt sein. Es geht hier zum einen -wie bei vielen anderen Fällen auch- um ein speziellen Fall der Verlinkung und zum anderen spielt hier sicherlich auch das Klima zwischen den Verhandlungsbeteiligten eine gewisse Rolle.
(Auf der einen Seite eine lokale Bezirksregierung, die sicherlich nicht geeignet und überzogen auf berechtigte Kritik reagiert(e), auf der anderen Seite eine etwas kompromisslose Haltung.)
Was mein persönliches Empfinden zu der Medienkompetenz von Richtern und Gesetzgebern angeht, hab ich kürzlich die letzte Hoffnung aufgegeben - ich hab mir dann doch eine Rechtsschutzversicherung geholt.