Vgl: Golem-Artikel
Das US-Patent Nr. 7,000,180 beschreibt Methoden, Systeme und Prozesse für Design und Erstellung von Rich-Media-Applikationen über das Internet.
EIn Kommentar des Users mecki78 im Golem-Forum beschriebt die Patentschrift recht gut:
Das Patent, das zig Seiten lang ist, laesst sich relativ stark zusammfassen in einen Satz:
Wenn du irgendwas (irgendwas 2 Seiten lang erklaert). was mit Median zu tun hat (Medien 9 Seiten erklaert) irgendwie (irgendwie 3 Seiten erklaert). ueber irgendein Netzwerk machst (Netzwerk 2 Seiten erklaert). und das irgendwie irgendwas mit dem WEB zu tun hat (WEB 6 Seiten lang erklaert)., dann schuldest du uns ein Vermoegen, weil wir nichts erfunden haben, nichts entwickelt haben, aber trotzdem Anspruch auf folgende Techniken (Claims) erheben (Liste an Claims, 20 Seiten lang).
/Mecki
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Diese bereitet derzeit die bayrische Verordnung zur Barrierefreiheit im Internet vor, die in der LandesBGG angekündigt wurde.
Hierzu haben wir die IuK-Leistelle ein paar Informationen vorgetragen bzw. uns dort mal ins Bewusstsein gebracht.
Es war sehr interessant und die Kollegen in der IuK sind offenbar nicht nur technikfirm sondern auch recht nett.
Nur um ihre Büros in dem Ministeriumsbau beneide ich sie nicht. Das sind Büros in den alterwürdigen Prachtbauten in der Leopoldstrasse. 3 Meter hohe Räume, die sehr viel Raum bei wenig Schreibtischen bieten.
Alles erscheint da recht abgetrennt und wie bei einer Behörde mit 1/4 der üblichen Mitarbeiterbesetzung und ohne großen Publikumsverkehr.
Man hat das Gefühl, daß wenn man dort arbeitet und irgendwann im Dienst stirbt, es erst nach Wochen oder Jahren entdeckt wird. So abgeschottet erscheinen die Räumlichkeiten. Ob da die Kollegialität zwischen den Mitarbeitern dagegen ankämpfen kann?
Aber wir hatten ja auch nur einen oberflächlichen Blick.
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Erlanger Nachrichten: Das fiel uns auf: www.giby.de
Also so Urteil ("Fantastisch") über die Homepage des GIB., gerade aus seinem Mund, freut genausoviel wie eine ganze goldene BIENE.
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