Vgl. auch:
heise.de: http://www.heise.de/newsticker/meldung/49148
FFII: http://kwiki.ffii.org/?Bmwa040715De
Am Wochenende hatte ich Zeit mich daran zu beteiligen.
Dabei hab ich es sehr aus Sicht eines Unternehmers ausgefüllt, welcher natürlich zuerst an das Unternehmen und erst danach an den "Rest" denken muss.
Die folgende Frage brachte mich auf eine unangenehme Antwort:
In welcher Weise würde sich ein latent bestehendes Prozessrisiko, d.h. Inanspruchnahme wegen Verletzung eines Ihnen nicht bekannten fremden Softwarepatents, auf Ihre Unternehmenstätigkeit auswirken
Die Antwort aus Unternehmersicht:
Um sich vor etwaige Ansprüche und Riskien zu schützen, würden wir dazu übergehen, Software nur noch per Closed Source zu erstellen. Fremde sollten nicht mehr einfach die Möglichkeit erhalten, anhand des Source-Codes beweisen zu können, daß wir etwas auf eine bestimmte Weise gemacht haben. Damit würden wir die Arbeit von Anwälten erschweren, müssten diese doch viel mehr auf Methoden des Reengineerings zurückgreifen. Desweiteren würde Closed Source in dem Fall, daß jemand Reengineering betreibt, uns wiederum mit Hilfe des novellierten Urheberrechts Möglichkeiten geben, eben gegen diese Beweisführung vorzugehen.
In anderen Worten: Wenn ein gegnerischer Anwalt versuchen würde, mit Hilfe von Reenginierung zu belegen, daß wir gegen Patente verstoßen haben, dann können wir einen Gegenklage einreichen, von wegen, daß der Anwalt nicht dazu berechtigt war, geschützten Code einzusehen.
Im Endeffekt wäre also eine illegale Beschaffung von Beweisen da, was dazu führen könnte, daß diese Beweis vor Gericht wertlos wären.
Als Unternehmen bin ich damit halbwegs aus dem Schneider. Zwar kann eine Patentklage noch immer erfolgreich gegen mich sein, wenn es dabei um optisch dargestellte Verfahren geht, jedoch hab ich höhere Sicherheit, wenn es um Verfahren geht, die Quellcode-Technisch definiert sind.
Doch wenn man über den Tellerrand schaut, was bedeutet dies alles?
Ganz banal: Die Abkehr von Open Source mit all dessen Folgen.
OpenSource ist dann halt zu gefährlich. Es sei denn, man kann nachweisen daß es alter Code ist, der schon um einiges Älter ist als der Patenteintrag. Aber auch dort muss ich noch zittern. Was nutzt es wenn ich recht habe und theoretisch dies auch nachweisen könnte, wenn jedoch die Prozessführung so teuer ist, daß ich mir die Verteidigung unmöglich ist?
In Folge der Abkehr von OpenSource haben wir dann folgende Nachteile:
- Entwickler-Communities könnten nur noch in einem
engen Kreis gemacht werden. Man müsste sich mehr einigeln. - Man wird nur durch eigene Leute auf Fehler aufmerksam. Es gibt keine Interessierten Dritten, die Probleme leicht entdecken. Somit würden - wie bei anderen Closed-Source-Programmen auch- unter anderem gefährliche Sicherheitslücken nur mehr durch Sicherheitsvorfälle (also wenn das Kind schon im Brunnen gefallen und ersoffen ist) entdeckt werden
- Man kriegt weniger Feedback und neue Ideen. Eine Community wuerde sich nur mehr schwer aufbauen lassen.
Kurz gesagt: Softwarepatente würden dazu führen, daß die Gefahr von hinderlichen und teuren Rechtsklagen steigen würden. Unabhängig davon, ob diese berechtigt sind oder nicht.
ich sehe dies ja schon bei dem Markenrecht. In den letzten 2 Jahren haben wir ca. 6000 Euro ausgegeben nur um eine Marke sicher zu haben, bzw. um etwaige probleme aus dem Weg zu gehen. Dies hat jedoch selbst wieder, aufgrund der Kosten für Rechtsverfolgung (!), wieder weitere Kosten verursacht: Rechtsschutz gebärdet quasi Rechtskosten.
Ähnliche Konsequenzen sehe ich auch bei Softwarepatenten. Solange niemand Softwarepatente auf den Bereich auf dem "ich" programmiere, einträgt um die Konkurrenten zu blockieren, solange ist alles in Ordnung.
Aber sobald jemand damit loslegt, ist man selbst auch gezwungen mitzumachen und eigene Algorithmen zu schützen.
Was auch bedeutet: Entweder man schützt es, oder man macht es OpenSource. (Was für Auftragsprogrammierung nicht immer klappt). Aber OpenSource... Welcher Richter wird worin mehr Glauben setzen: Daß eine Firma XYZ Großkotz mit ganz tollen Entwicklern das Verfahren Y erfunden und daraus zu recht ein Patent angemeldet hat,
oder daß irgendwelche omniösen Leute sich vorher zusammengetan haben und es veröffentlicht haben um der Allgemeinheit zu dienen?
Brauchen tut die Softwarepatente dabei keiner. Es geht nur darum, geschützt vor Ansprüchen zu sein.
Also werden weitere Patente erstellt. Und dagegen wieder Verteidigungspatente. Und so weiter und so fort.
Ist es so, oder sehe ich da viel zu schwarz?
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Hier wird aber eine interessante Gleichung aufgestellt:
Zitat:
Die weit verbreiteten PHP-Portale, die
auf Apache-Servern laufen, sind laut Kaspar
im Vergleich zum Microsoft-Produkt
zu statisch. Ein praktisches Beispiel: Bei einem
PHP-Portal müssen die Teilnehmer die
Seite immer wieder neu besuchen, bei der
Gelsenkirchener Lösung lassen sich Services
wie etwa Ankündigungen einfach per
E-Mail abonnieren.
Aus:
Kundenreferenz für Microsoft Sharepoint, Fachhochschule Gelsenkirchen
http://www.microsoft.com/germany/ms/kundenreferenzen/show_cs_detail.asp?file=585788
Also:
PHP-Portal = statisch, weil nur Webausgabe (nur dies wird betrachtet)
Microsoft SHarepoint = gut, weil es Mail sendet, was nicht statisch ist?
Hää??
Hm...Das ist so wie:
"Mein Auto ist schwarz. Mein Fahrrad ist aber besser, weil es Luft in den Reifen hat."
Ich glaub ich muss in mein Dilbert schauen, da gab es eine Bezeichnung für diese Art der PR mit nicht zusammengehörigen vergleichen.
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Die gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit wirken für öffentliche Einrichtungen. Es ist von daher natürlich sehr gut und wichtig, wenn die Websites solcher Einrichtungen Barrierefrei sind.
Nur verwundert mich: Gibt es einen Grund, warum bei den Regelungen nur über die Besucher einer Website geredet wird? Gerade bei Einrichtungen des Bundes oder der Länder haben wir es mit Webauftritten zu tun, die Inhalte von sehr vielen Autoren erhalten. An der Universität Erlangen-Nürnberg beispielsweise gibt es für jeden Webauftritt mindestens ein Autor (Webmaster). Insgesamt sind dies über 400 Leute!
Der Webauftritt des RRZE, des IT-Dienstleisters der Uni, wird von potentiell 60 Autoren bearbeitet.
Die Statistik prognostiziert und die Realität zeigt, daß unter einer solch großen Zahl an Leuten auch viele Personen sind, die mit Beeinträchtigungen arbeiten müssen.
Trotzdem wurden diese in den "Barrierefreiheitsgesetzen" nicht berücksichtigt.
Vermuten könnte man, daß sich da eine Inustrielobby durchgesetzt haben könnte, die dies verhinderte. Denn schließlich gibt es derzeit fast kein einziges Content-Management- oder Redaktionssystem, welches barrierefrei genug ist.
Bei vielen Herstellern ist dies sogar noch gar kein Thema. Selbst bei amerikanischen nicht, die eigentlich die Section 508 kennen sollten.
Nun, die Vermutung der Lobbyarbeit würde aber nur beim Gesetzgeber zutreffen. Nicht jedoch bei gemeinnützigen und unabhängigen Stiftungen und Informationssites.
Auch dort findet man hierzu kaum Artikel oder Forderungen.
Allenfalls findet man Hinweise zu Vorträgen zu WCMS, die versuchen barrierefrei zu sein - ob auch für den Autor und nicht nur für den Leser einer Site, ist oft nicht deutlich.
Mein Schluss: Dieses Thema wurde bisher einfach vergessen.
Sollte man dieses Versäumnis nicht baldmöglichst beheben?
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Zwischen 9.30 und 10.45 wird OKTIS auf dem 3. eLearning-Treffen vorgestellt.
Ich werde dabei den Web-Teil übernehmen - was sonst :)
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Vielleicht hätten die Reporter mal etwas über den Tellerrand ihrer eigenen Zunft schauen sollen und hätten sich in den Bereich der technischen und naturwissenschaftlichen Fakultäten getraut.
Dann hätten sie wahrscheinlich ein paar blasse Leute gefunden, die Sonnenlicht eher von Prospekten her kennen...
Oder man könnte ja mal Sonntag nachts, wenn man als Didaktiker vielleicht gerade aus dem Kino oder dem Schicki-Micki-Lokal kommt, bei gewissen Rechnerräumen vorbeischauen um zu sehen, wie eine Horde, fluchender , panikerfüllter und schwitzender Studis vor den Geräten hocken um rechtzeitig vor Abgabeschluss um Mitternacht die Programmierübungen fertig zu stellen.
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"Software Designer müssen die Haltung entwickeln, dass der Nutzer immer Recht hat."
Aus Orf.at: User verzeihen höflicher Software mehr
Ob ich das kann?
Obwohl...es reicht ja, wenn der Schein gewartet ist. Der Entwickler weiss aber sehr wohl was das Beste für den User ist :))
Oder wie wir im Büro oft sagen:
Der User braucht XYZ... Er weiss es nur noch nicht.
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Siehe: ORF.at: "Elektroschock" gegen Auto-Raser
Genauso wie auch Warnmelder für Radargeräte und anderes Equippment, das bei unverantwortlichen Autorasern verwendet wird...
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Sozialstaatssekretär Heike :
Mit der eGovernment-Initiative gestaltet Bayern die Verwaltungszukunft mit moderner Informationstechnik
http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.pl?PM=0407-429.htm
Hört sich nett an.
Und warum ist die ausbleibende Verordnung, die das bay. Gesetz zur Barrierefreiheit im Internet (vom 9. Juli 2003) erst wirksam machen würde, noch immer nicht fertig?!?
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http://www.einfach-zusammen-arbeiten.de/fbportal
Ich hatte heute das zweifelhafte Vergnügen, dieses Demoportal zu analysieren.
...
Jetzt sind wir am überlegen, ob wir nicht zentral ein Warnhinweis an alle Einrichtungen herausgeben sollen.
Das was dort angeboten wird, mag zwar für Nichtexperten eine nette Lösung sein, jedoch zeigen sich teilweise gravierende Schwächen im System, die so stark sind, daß die Benutzung dieser Lösung zu nachhaltigen negativen Folgen für die Lehrstühle führen kann.
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Der Hintergrund liegt darin, daß ich wegen anderer laufender Projekte schon seit ner Weile keine Zeit zur Weiterentwicklung habe.
Sieht man von der Datenhaltung ab, die mittels Multilevel Perlhashes arbeitet, ist es aufgrund mehrjähriger Entwicklung recht ausgefeilt.
Also warum nicht?
Aber welche Lizenz nehm ich bloß?
Creative Commons gefällt mir recht gut. Aber die passt nicht so gut auf Software.
Die normale GPL ist mir zu einseitig bzgl. kommerzieller Aspekte;
Ganz gut finde ich die Trolltech-Variante, bei der kommerzielle Lizenzen existieren für Leute die Geld damit machen wollen, es aber sonst frei ist.
Nachteil: Diese Lizenz gibt es noch nicht in einer an D angepassten Variante (oder?).
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Wenn sich die Regierung vor dem Volk fürchtet, herrscht Freiheit, wenn sich das Volk vor der Regierung fürchtet, Unfreiheit(Thomas Jefferson)
Mit diesen Worten beginnt ein sehr interessanter Kommentar von Richard Herzinger in dem Politik-Dossier der Zeit.de:
Der unliebsame Bürger
Lesenswert!
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