geschützten Mailadressen von Mailman Mailing Lists erhalten lassen.
Siehe Bugtraq-EIntrag.
Eigentlich ganz einfach:
Suche mit Google nach allen Indexlisten die der Mailman produziert mit dem String "Click+here+for+the+list".
Das Ergebnis zeigt dann eine Messageliste, bei denen die EMailadressen der Autoren als
name at domain
umgewandelt sind.
Da dies so einfach erkennbar ist, wird dann nach sowas gesucht.
@mails=$roster=~/^ +\* \(?\[\d+\](.* at .*?)\)?$/mgo;
Damit es in der AUsgabeliste dann schöner ist, wird dann
noch das " at " zurückgewandelt:
$mail=~s/ at /@/;
Nett - und ausbaufähig.
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Ich denke jedoch eine einfache Antwort wird es auf die Frage Zertifizierung nicht geben können.
Wohl kann man aber gegen gewisse Vorgehensweise eindeutig Stellung beziehen. So war das vorgehen der AbI-Leitung für die Unterstützer doch ein heftiger Schlag gegen den Glauben darin, dass man gleichberechtigt und zusammen für ein Ziel eintritt.
Zwar ist Glaubwürdigkeit und Vertrauen untereinander nicht unbedingt eine themenbezogene Sache, jedoch hat sie indirekt Wirkung, da sie zu einer möglicher Aufsplittung und aufgrund verletzter Gefühle automatisch zu einer Mehrstimmung in der Sache führt.
Wir sollten uns jedoch wegen der Bedeutung der Barrierefreiheit für Gesellschaft und der Nachhaltigkeit von zukünftigen Technologien bemühen wieder zum eigentlichen Kern der Sache zu kommen.
Ich möchte gleich bei den Hintergründen anfangen; Die negativen Aspekte der Zertifizierung und warum es in der möglichen vorgeschlagenen Form nicht sinnvoll ist, haben andere bereits zu genüge erwähnt. Zudem ist es meiner Ansicht nach Zeit, das man eher zur Praktik kommt. Dogmatische und theoretische Gedankenspiele sind zwar von besonderer akademischer Attraktivität, helfen uns aber wenig wenn wir auf die Realität der Umsetzung echter Webauftritte treffen.
Fassen wir zusammen, was die Situation ist:
Wir haben es mit drei, wenn nicht gar vier Parteien zu tun: Dem Betreiber einer Webseite, der Agentur, die diese gestalten (und vielleicht auch verwalten) soll, dem Leser der Webseiten und auch Regularien in Form von Gesetzen, Verordnungen oder Standardisierungsvorschriften.
Der Betreiber eines Webauftritts beauftragt eine Agentur um eine Site zu erhalten, die sich zuallererst an die Nutzer richtet und dann weitestgehend an die Regeln der Barrierefreiheit hält. Für den Betreiber und Auftraggeber ist es Aufgabe der Agentur die Seiten entsprechend den Regeln zu erstellen. Der Betreiber hat meist hierin selbst keine Kompetenz. (Wenn es die hätte, würde es oft keine Agentur beschäftigen, sondern es teilweise selbst machen.)
Um jedoch die Arbeit der Agentur zu testen, brauch jeder Auftraggeber eine einfache Möglichkeit, die Erfüllung der Regeln zu testen.
Dies kann durch automatische Mechanismen, wie beispielsweise mit dem HTML-Validator oder durch spezielle Testpläne.
An dieser Stelle beginnen dann jedoch viele Vertreter der Barrierefreiheit einen groben Fehler: Sie haben zwar recht damit, dass es kein vollständiges und automatisches Verfahren geben kann, dass den Test auf Barrierefreiheit mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet, jedoch ist die Alternative in Form von aufwendigen Testplänen auch keine Lösung.
Selbst der so genannte „Kurztest“ von BIK-Online ist bei weitem zu zeitaufwendig als das der normale und nicht unbedingt fachkundige Betreiber einer Website diesen nutzt um die Arbeit einer Agentur zu testen. Im Bewusstsein eines Auftraggebers ist es Aufgabe der Agentur dafür zu sorgen, dass alles passt so wie es sein soll.
Um ein Beispiel aus einem anderen Themengebiet zu bringen: Wer testet nach den Kauf eines Neuwagens diesen selbst auf Grundlage der TÜV-Bestimmungen?
Bei einem Neuwagen kann jedoch jeder sehen, dass das Auto in Ordnung ist, weil es die notwendigen Plaketten hat. Man brauch es nicht selbst zu testen oder sich mit Stoßgebeten vor jeder Fahrt vorbereiten.
Aus dieser Sicht sehe ich die Zertifizierung einer Website zunächst als sinnvoll an. Mit dieser Sichtweise und dem Vergleich zum TÜV ist es auch sinnvoll und richtig, dass eine sorgfältige Zertifizierung nicht umsonst sein kann und sich nach bestimmten Verfahren richten muß.
Und wie auch beim TÜV muss ein der Sache dienliches Verfahren mit der Zeit durch eine Kontrollinstanz den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Worüber man streiten könnte ist die Art des Verfahrens, die Art der Kontrollinstanz und wer die Tests durchführen kann.
So weit, so gut. Und so ein Irrweg!
Eine Zertifizierung einer Website lässt sich bei weitem nicht vergleichen mit einer TÜV-Prüfung. Wenn einer Vergleich der Sache nahe kommt, dann der mit den Tests von der „Stiftung Warentest“.
Im Gegensatz zum Auto wird bei der Einhaltung der Barrierefreiheit nur der Aspekt der allgemeinen Nutzbarkeit getestet. Bei Auto geht es um die Funktionalität und um so „unwesentliche“ Sachen wie Betriebssicherheit. Sachen, bei denen es um Leben und Tod gehen kann.
Die Nutzbarkeit einer Website ist jedoch nicht gleichzusetzen mit ihrer Funktionalität; Die eigentliche Funktion einer Website ist das Vorhalten und Anbieten eines Inhalts.
Eine Zertifizierung der Barrierefreiheit eines Webauftritts ließe sich beim Übertrag auf das TÜV-Beispiel allenfalls vergleichen mit dem Test der Autositze und des Lenkers darauf, ob sich diese an unterschiedliche Personen anpassen lassen. (Übrigens ein Hinweis darauf, dass das TÜV-Beispiel gar nicht mal so unpassend ist. Im Sinne der Barrierefreiheit wäre es sicherlich bei Autos eine Forderung, eben die generelle Anpassbarkeit der Sitze und Bedienelemente einzuführen.)
Um nicht abzuschweifen, noch mal auf den Punkt gebracht: Eine Website wird durch ihren Inhalt bestimmt. Nicht durch die Art der Darstellung. Eine Seite kann noch so Barrierefrei, ideal, hoch gelobt und voller Auszeichnungen kleiner gelber Honigschlecker sein: Wenn ein Webauftritt keinen ausreichenden oder nachhaltigen Inhalt hat hilft sie den Benutzern weniger als ein Webauftritt der die relevanten Inhalte hat, aber weniger barrierearm ist.
Oder um es mit obigen Vergleich darzustellen: Was bringt Ihnen ein Auto, dessen Sitze zwar nach DIN-Norm hergestellt sind, Sie aber dann während der Fahrt feststellen, dass die Bremsen von einem Fahrrad genommen wurden?
Wenn es jemals eine Zertifizierung geben sollte, so kann diese nur Sinn machen, wenn in ihr alle wesentlichen Eigenschaften und also auch die Funktion der Website berücksichtigt werden.
Doch wie testet man Inhalte? Aus der Informatik und der Linguistik bieten sich hierzu zwar Verfahren an, mit denen sich Relevanz, Aktualität und Sprachqualität ermitteln lassen könnte. Doch auch diese Verfahren finden ihr Ende, wenn Inhalte komplex werden, von mehreren Autoren erstellt werden und auch die Nachhaltigkeit des gesamten Webangebots betrachtet werden soll.
Wenn es eine Art Zertifikat geben kann, dann allenfalls in der Art, wie es die „Stiftung Warentest“ seit Jahren erfolgreich tut. Ein Webauftritt kann nach diesen und jenen Aspekten untersucht und mit anderen verglichen werden. Doch es gibt kein Zwang. Interessierte Benutzer können selbst entscheiden, ob sie sich nach den Empfehlungen des Magazins richten. Genauso wie die Anbieter entscheiden können, inwieweit sie den Marketingwert einer positiven Beurteilung durch Verbesserung des Produkts forcieren wollen.
Deswegen:
„Nein“ zu einer Zertifizierung der Barrierefreiheit von Webauftritten, aber „Ja“ zu einer freiwilligen Prüfung.
Noch ein paar Anmerkungen bezüglich des Bedeutungsinhaltes obigen Vergleiche:
Sicherlich ist Barrierefreiheit nicht darauf zu beschränken, dass es nur eine von vielen Darstellungsformen ist. Barrierefreiheit ist deswegen so wichtig, weil es in seiner Wirkung auf die Grundgedanken der Menschenrechte zurückgeht: Jeder hat ein Recht darauf, selbst zu entscheiden, wie er auf Informationen zugreift. Niemand darf in der Freiheit seiner Wahl der Mittel beschränkt werden.
(Doch kann man die Einhaltung von Menschenrechten zertifizieren? Wird der Bapperl dann auf die Landesfahne geklebt? )
Wir haben eine Verordnung und Gesetze, welche die Barrierefreiheit von Einrichtungen des öffentlichen Rechts fordern. Doch es wurde schon oft dargelegt, dass die BITV in der jetzigen Fassung nicht geeignet ist für eine Zertifizierung.
Der Gedanke der Zertifizierung muss daher auch hierbei fallen gelassen werden.
Was jedoch zu oft völlig unter dem Tisch fällt bei Vertretern der Barrierefreiheit ist der Fakt, dass Barrierefreiheit keine Einbahnstraße ist. Die Prinzipien der Barrierefreiheit und insbesondere der Bestandteil „Freiheit“ gilt nicht nur für den Nutzer, sondern auch für den Inhaltsanbieter!
Wenn wir nicht in Gefahr der Uniformität und der Überregulierung des Netzes laufen wollen, müssen wir den Anbietern von Webauftritten auch weiterhin die Freiheit lassen, individuell und selbst bestimmt zu entscheiden, wie diese welche Informationen darstellen wollen. Es besteht die reale Gefahr, dass der Umfang an publizierten Informationen im Web reduziert wird, weil Inhaltsanbieter zu sehr und zu streng durch Verordnungen und Gesetze an bestimmte Darstellungsformen gebunden sind, die sie nicht dauerhaft erbringen können.
Ein Zertifikat, welches zu einer Kostensteigerung führen würde, hätte hier nur negative verstärkende Wirkung.
Wie überprüft nun der Auftraggeber?
Ein Grundproblem bleibt dennoch erhalten:
Wie kann ein Auftraggeber einer Agentur die geleistete Arbeit schnell und sicher überprüfen?
Aber muss er dies überhaupt?
Bei Eintreffen einer Verbandsklage wird dem Betreiber einer Webseite ein Zertifikat auch nicht nutzen – die Prüfung wird immer vor Gericht oder Mediator erfolgen. Ein Zertifikat hat im Fall des Falles nur eine Wirkung: Es gibt die Aussage, dass Betreiber sich zumindest vorher Gedanken gemacht hat – ähnlich der Wirkung der "Link-Disclaimer" in einem Impressum. Das kann für, aber auch gegen einen verwendet werden.
Anforderungslisten statt Zertifikat
Meine Empfehlung für Auftraggeber bestände von daher darin, eine Liste von Minimalanforderungen zu gestalten, die als solche auch in der Auftragsdefinition kommen müssen. Die Forderungen sollten sich dabei nach der aktuellen BITV richten.
Die BITV ist zwar nicht perfekt und enthält einige Fehler, berücksichtigt viele neue Techniken noch nicht, aber sie hat ein Vorteil:
Die BITV existiert und ist somit keine theoretische Denkblase.
Zu den Vorwurf der Veralterung der BITV muss man jedoch stehen und darauf hinweisen, dass auch die BITV bald überprüft und wohl auch in Zukunft erweitert (entrümpelt) wird.
Folgende Anforderungsliste hab ich mit Hilfe des Feedbacks aus der deutschen WAI-Liste erstellt um sie als Hilfe für Einrichtungen anzubieten, die Agenturen beauftragen um ihre Webauftritte gestalten zu lassen:
Einige der folgenden Forderungen und Bedingungen sind im Rahmen der Vertragsverhandlungen zur Erlangung eines besseren Angebotes diskutierbar. Solche Forderungen, die jedoch auf jedem Fall und ohne Änderung in die Auftragsbeschreibung gehören, werden mit dem Hinweis Kernforderung gekennzeichnet.
- Alle Webseiten sind gemäß Priorität I der BITV-Checkliste zu erstellen. (Kernforderung.)
Um eine bessere Barrierefreiheit zu erhalten und um gegen zukünftig mögliche strengere Verordnungen abgesichert zu sein, wird die Einhaltung der Priorität II empfohlen. - Die optische Gestaltung und der Inhalt der Seite sind zu trennen. Die Optik einer Webseite darf nur mittels Cascading Stylesheets (CSS) beeinflußt werden. (Kernforderung.)
- Die Inhalte aller Seiten müssen mit allen Internetfähigen Browsern (dies schließt sowohl ältere Webbrowser, als auch Screenreader und neuere UMTS-Handys mit ein) erreichbar und lesbar sein. (Kernforderung.)
- In Erweiterung zu Regel 10 von Priorität I der BITV-Checkliste gelten folgende Anforderungen an Nutzbarkeit des Webdesigns. Die optische Gestaltung soll auf folgenden Browsern getestet und nutzbar sein:
- Firefox ab Version 1
- Mozilla ab Version 1.3
- Internet Explorer ab Version 5.5
- Opera ab Version 6
- Webseiten sind nur in einem der folgenden Dokumententypen zu erstellen:
- XHTML 1.0 strict
- HTML 4.01 (strict oder transitional)
- Alle Webseiten sollten suchmaschinenfreundliche URLs aufweisen.
Die gesamte Liste der Forderungen, die eine Einrichtung an einem Unternehmen stellen könnte, findet sich hier: http://www.rrze.uni-erlangen.de/dienste/web/auftritte/anforderungen.shtml
Was bleibt zu tun, was ist offen?
Die Regeln der BITV werden ab 2006 neu geprüft und dann wohl auch an den neuen Gegebenheiten angepasst. Dies kann und wird sich sicher eine Zeitlang hinziehen, da in diesem Prozess sich inzwischen mehrere Interessengruppen beeinflusst sehen. Kommerzielle Interessen werden dabei sehr schnell mit denen von budgetarmen Kommunen und denen von Barrierefreiheitsverfechtern, aber auch mit den Partikularinteressen von einzelnen Verbänden zusammenstoßen.
Der zeitliche Ausgang ist da völlig ungewiss.
Als Betreiber eines Webauftritts sollte man sich jedoch nicht zurücklehnen und erwarten, wegen dem Abstimmungsklamauk betrifft ihn das ganze nicht. Weit gefehlt.
Auch das Impressumsrecht ist alles andere als fehlerfrei. Und doch wurde es benutzt und damit einige Betreiber von Webauftritten durch Abmahnungswellen abrupt in die Wirklichkeit zurückversetzt.
Jeder professionelle Webworker ist gehalten, das Thema von Zeit zu Zeit zu belauschen. Nicht unbedingt jeden Zoff, den eine Gruppierung mit der anderen hat und auch nicht irgendwelcher Stimmungsmache seitens Kommunalpolitiker, die für Barrierefreiheit kein Geld haben wollen (aber gleichzeitig Millionengelder für veraltete E-Government-Lösungen ausgeben).
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Doch hier die lange Fassung, ausgehend aus einer Anfrage aus einer Einrichtung:
Wir möchten verhindern, daß Spamertools, die unsere Webseiten scannen, dort E-Mailadressen herausziehen können. Gleichzeitig sollen die Seiten für Sehbhinderte von entsprechender Software vorlesbar sein, einschließlich der E-Mailadressen. Können Sie uns einen Ratschlag geben?
Weniger einen Ratschlag, als viel mehr eine Ernüchterung und eine Kosten-Nutzen-Rechnung:
- Die E-Mailadressen von SPAMern kommen aus Adressdatenbanken und werden über folgende Wege gesammelt:
(Sortiert nach programmiertechnischen oder organisatorischen Aufwand)- Automatische Mailserverabfragen
Es werden einfach alle möglichen Komibationen aus Name.Vorname, Vorname, Name und die üblichen Abkürzungen @DOMAIN abgetestet.
Das kostet den Leuten nichts. Aber bei den Mailadressen wo nicht sofort eine Rückmeldung kam, dass es die Mailadresse nicht gibt, kommt es zu einem Treffer!
Die Anfangsnamenslisten mit denen getestet wird, sind dabei meist länger als die vieler Standesämter... - Mailantworten durch versteckte Abrufe aus HTML-Mails
Sobald Sie eine SPAM-Mail anzeigen, die Bilder oder andere nachladbare Elemente enthält, wird Ihre Mailadresse beim Spamer verifiziert. Bei dem nachladbaren Element braucht es sich dabei nicht um ein offensichtlich generiertes Element handeln mit einer URL wie SAPMERDOMAIN/cgi-bin/zaehlmich?id=123456789.
Stattdessen wird es eine ganz normale unverfängliche URL wie DOMAIN/main.css sein. - Newsgroups
(Muss man dazu noch was schreiben? Skripten zum Abscannen von Newsgroups kriegt man hinterhergeworfen...) - Viren
Viele Viren die im Umlauf sind haben weniger den Zweck, den Computer zu stören oder Angriffe auf andere auszuführen, sondern Sie dienen dazu, die Mailboxes des befallenen Rechners nach allen Mailadressen zu durchsuchen um diese dann weiterzugeben! - Internet-Registrare und DNS-Abfragen
Jeder, der eine Top-Level-Domain besitzt ist auch als solcher mit einer öffentlich abrufbaren Mailadresse findbar. - Adresshandel
Womit finanzieren sich viele Preisrätsel, Online-Wettbewerbe, Newsletter oder Umfragen?
und als letzter Puntk schliesslich:
- Webseiten
Früher wurde nur gesucht nach Zeichenketten der Form
Xxxxx@yyyyyy.tld
;
Heutzutage wird gesucht nach allem, was irgendwie eine Mailadresse sein kann, auch in einer anderen Kodierung!!.
Bsp. Ist es kein Schutz mehr, wenn man seine Mailadressen so schreibt:
name & # 064 ; domain.de
Auch wenn man die Zeichenketten "name" und "domain.de" durch eine andere Notation ersetzt ist das kein Schutz. Nur noch "kostengünstige" PC-Zeitschriften empfehlen dies...
Auch die bekannte Ersetzung des @-Zeichens mit der Zeichenfolge "(at)" ist kein Schutz mehr, weil ...nunmal bekannt!
Es gibt inzwischen auch Indizen, die dafür sprechen, daß Bilder durchsucht werden. Was kein Wunder ist: Seit ca. 3 Jahren gibt es Programme auf den Markt, die Bilder darauf analysieren ob es Übereinstimmungen Karten gibt. (Ist dies der Fall, kriegt man Stunden oder Tage nachdem man eine kopierte Falk- oder Stadtplandienst-Karte als Anfahrtsbeschreibung ins Netz gestellt hat, eine Abmahnung und muss ein paar Tausend Euro zahlen.)
Das verbergen von Mailadressen auf Webseiten bringt Ihnen nicht viel.
Eigentlich garnichts. - Automatische Mailserverabfragen
- Wenn man sich den Anteil der SPAM-Bots anschaut, die auf eine normale Webseiten suchen, ist dieser im Bereich von 0.2 - 1% aller Zugriffe.
Wenn man dagegen die Statistiken der Bevölkerung herannimmt, so muss man feststellen, daß die Anteil der Menschen mit optischen Behinderungen bei ca. 4.5% liegt.
In anderen Worten: Um vielleicht 0.5% der unliebsamen Agenten zu behindern (was auch schwer ist - siehe oben), müssen fast 5% der Besucher der Webseite darunter leiden. Wobei dann diese paar ausgesperrten SPAM-Bots ohnehin kaum für eine Minderung des SPAMs sorgen...
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Siehe auch:
Einheitliche Qualitätskennzeichnung für barrierefreie Internetseiten
(leider keine "cool URL")
Was so harmlos und auf den ersten Blick vernünftig klingt, sorgte für ein Sturm auf der Liste der Unterstützer.
Einige netzbekannte Persönlichkeiten und Anbieter von Dienstleistungen protestierten teilweise öffentlich gegen die Art wie es zu dieser Vereinbarung gekommen ist. Insbesondere deswegen, weil das Zertifizierungsverfahren mit dem DIN CERTO vor einem halben Jahr aufgetreten ist von vielen Fachleute, darunter zahlreiche AbI-Unterstützer, scharf kritisiert worden war.
Dies auch auf dem letzten Treffen in Düsseldorf (REHACARE) .
Viele Unterstützer sehen ihr Engagement für die Barrierefreihet nunmehr durch den Alleingang (?) der AbI-Leitung ignoriert und überlegen offen über den Austritt und der Gründung einer eigenen Initiative.
Eine Mail bringt dies auf den Punkt:
Deshalb stelle ich mir die Frage, welchen Nutzen und welche Bedeutung haben wir für Sie eigentlich. Werden wir überhaupt angehört oder gar Ernst genommen. Wenn der Unterstützer-Button nur Imagewerbung verkörpern soll, egal für wen auch immer, würden auch wir uns fezwungen sehen, diesen zu entfernen und ich gehe davon aus, dass dieses auch einige andere tun werden.
Ein offener Brief von Ansgar Hein & Jörg Morsbach findet sich um Blog von Barrierekompass:
Offener Brief an das AbI-Projekt
Diesen Brief kann ich mich hier auch nur anschließen.
Auch auf der WAI-Mailingliste führte das Vorgehen von AbI, welches zumindest für Unterstützer völlig unvorbereitet kam (vorallem, wenn man weiss wie lang sonstige Entscheidungsprozesse sind!) zu heftigen Diskussionen, die bereits zum Rauswurf von mindestens einem Teilnehmer aus der Liste führte.
Mir scheint, die Kommerzialisierung des Produkts "Barrierefreiheit" ist nunmehr in vollem Gange.
Einer der ersten Schritte um die Entwicklungskosten dieses Produkts abzusenken, scheint es zu sein, die idealistischen Vorstellungen von Leuten, die die Barrierefreiheit für die Nutzer von Webangeboten wollen mit ihren unbequem gewordenen Vertretern rauszuwerfen...
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Viele Top-100-Firmen reißen die Hürde "Barrierefreiheit"
In diesen Artikel wird eigentlich nur ein gewisser Prof.Dr. Ceyp zitiert, der da wohl eine Studie mit 100 Top-Unternehmen gemacht hat.
Es tauchen auch richtige Schlüsse auf, wie der folgende, den ich nur bekräftigen kann:
Außerdem lege man in vielen Unternehmen offenbar mehr Wert auf marketinggerechtes Aussehen der Seiten denn auf Barrierefreiheit.
Doch in der Tat beginnt auch die Erstellung barrierefreier Webauftritte immer mehr zu einem Marketinginstrument zu werden. Ein gutes Beleg hierzu gab das Tohuwabohu mit dem die Postbank den Biene Award ausschlachtet(e).
(Dies ging und geht medial sogar soweit dass es für viele unbedarfte Leser es neben der Postbank keinen anderen Gewinner gab. Was bedauerlich ist, gab es doch eigentlich einen richtigen Abräumer. Das dieser auch von den Leuten von Aktion Mensch kaum pressewirksam erwähnt wurde, die dt. Postbank aber in die Überschrift reinkam, ist schon etwas, was einen komische Gedanken aufkommen läßt...)
Es bleibt auf alle Fälle der Fazit, daß die barrierefreie Erstellung von Websites und die PR damit (unabhängig davon ob es wahr ist oder nicht) zu einem Geschäft wird.
Der oben genannte Artikel der VDI-Nachrichten gibt dann auch im ersten Blick sehr viele richtige Statements zu besten.
Aber man sollte einen zweiten Blick riskieren.
Punkt 1.: Wer ist Prof. Dr. Ceyp?
Seine Homepage verrät hierzu vieles: Zum einen: Der Schuster trägt die eigenen Schuhe nicht! Obgleich das Änderungsdatum angeblich der heutige Tag ist, ist die Website etwas fern von den Prinzipien der Barrierefreiheit.
Der Lebenslauf bringt es auf den Punkt. Der Mensch ist ein recht aktiver Berater in Sachen Marketing.
Punkt 2. Die Analyse. Schaut man sich die angegebene Analyse-Methodik an, mit der die Unternehmen beworbe...pardon..bewertet wurden, frag ich mich doch was das soll.
Anhand der WCAG zu testen ist sicher nicht falsch.
Aber wir sind hier in Deutschland. Da sollte man mindestens schon die BITV berücksichtigen und entsprechend in die Wertung einfließen lassen.
Entsprechende Test- und Wertungsanleitungen gibt es hierzu schon seit längerem. Beispielsweise bei BIK-Online.
Fazit:
Der Artikel ist ein Musterbeispiel von doppelter PR mit wenig Aufwand:
1. Die VDI-Nachrichten haben einen netten Artikel und können sich damit auch mal auf diesem Thema hervortun.
2. Der Professor ist mit einem Schlage bei den Unternehmen bekannt und kann dort dann auf Beratungsaufträge hoffen.
Ich frage mich, ob diese Art der PR der Sache dienlich ist. Mir scheint, das Thema ist austauschbar, dient nur als Vorwand.
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30 Arbeitsschritte eines Web-Programmierers (bzw einer Web-Programmiererin)
Das ist voll real. Und wenn da Zweifel dran sind: Da fehlen eher noch Sachen, die noch mehr zur Verzweiflung führen.
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Offenbar ab SuSE 9.1. ist die Apache2-Installation total im Eimer:
- Die httpd.conf ist durch verschiedene Includes total zerpflückt: Selbst zwei Zeilen Configuration (User/Group) wurde ausgelagert in eine Datei uid.conf. Welchen Sinn dies , bei gleichzeitigem vorhalten einer default-server.conf haben soll, möchte ich mal wissen! Oder das listen.conf. Au weiha. Warum sollte man dies auslagern?!?
Die einzige Begründung kann nur sein, daß irgendein Programm, wie yast, zu blöde programmiert ist um eine httpd.conf zu parsen und die entsprechenden zeilen darin zu ändern. - Wenn man den Apache2 per RPM installiert, funktioniert er - oder auch nicht.
Wenn man Pech hat, kommt folgende Meldung:
Invalid command 'BrowserMatch', perhaps mis-spelled or defined by a module not included in the server configuration
- Statt, wie gewohnt, eine Binary "httpd" bereitzustellen, wird auf einmal eine "httpd2", bzw "httpd2-worker" erstellt.
Als ob irgendjemand einen Apache 1 und Apache 2 gleichzeitig auf demselben Server in Betrieb haben würde!
Zur Not compiliere ich es mit den Sourcen von Apache.org. Da weiss ich jedenfalls, dass ich da Qualität bekomme und nicht irgendwas, was mal gut war, aber wohl durch die Finger eines Sysadmins ging, der keinen Plan von Anwendungsadministration hat!
Mehr zu den SuSE-Bugs, worunter auch die versaute Apache-Installation gehört, hier: http://www.angelfire.com/linux/notebook/SuSE/SuSE91.html
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Unter
http://strohhalm-community.de
findet man also ab nun die Kollegen wieder.
Es macht zwar derzeit noch alles ein etwas provisorischen Eindruck, aber das wird wohl nur eine Sache der Zeit sein, bis sich das ändert.
Alles weitere unter obiger Domain.
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Siehe Bild:
Oder liegt es vielleicht an einer unfähigen Webagentur?
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Wenn es nur nicht auf 3 Tage verteilt wäre...
Zu den Workshop hätte ich nämlich wirklich gewaltig Lust und Interesse. Aber zu den Hotelübernachtungen eher nicht...
Andererseits wäre das vielleicht ne Gelegenheit auch wieder ein paar Webworker-Kumpel zu sehen..
Wer gibt mir den letzten Tropfen, der das Fass der Überzeugung zum überlaufen bringt?
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