Wer zu Unrecht wegen angeblichen Marken- oder Patentverletzungen, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechtverstößen abgemahnt wird, kann künftig mit gleichen Mitteln zurückschlagen: Das Amtsgericht Düsseldorf hat jetzt erstmals einen Abmahner zu Schadensersatz verurteilt (Az: 52 C 17352/03), der Ausgang des Verfahrens gilt als wegweisend für ähnliche Fälle.
http://www.computerpartner.de/index.cfm?pageid=9&artid=164743&type=detail
(gefunden über den Schockwellenreiter)
Bleibt zu hoffen, daß dieser Spruch vor den höheren Gerichten bestand hat.