Volkers Erlebnisbericht von der Biene-Preisverleihung
Nett zu lesen :)
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Allgemeine Info aus dem Wikipedia:
Das Gesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Ein Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.
„Amtliche Information“ ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen.
Der Anspruch richtet sich gegen Bundesbehörden im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Bedient sich eine Bundesbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer juristischen oder natürlichen Person des Privatrechts, so ist sie auch dann auskunftspflichtig, wenn die begehrten Informationen bei der privatrechtlichen Person vorliegen.
Schade nur, daß es sich zunächst nur an Bundesbehörden richtet und die Einrichtungen des öffentlichen Dienstes der Länder nicht betroffen sind.
Es wäre schön, wenn die Länder, die es noch nicht getan haben, dem guten Beispiel aus Schleswig-Holstein folgen und sowas auch einführen.
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Wat mut, dat mut.
Gerade hab ich erstmal die Post durchgesehen, die sich bei mir in den letzten Wochen gesammelt hat.
Dabei auch wieder ein schönes Beispiel von Leuten, die zwar viel Geld haben und meinen sich auszukennen, aber dann doch irgendwie das Internet nicht verstanden haben (oder ein paar der letzten Jahre verpasst haben):
Der Kommunikationsverband rief zum Corporate Design Preis aus.
Soweit so gut.
Witzig ist jedoch, daß Online-Arbeiten auf einer CD einzureichen seien. Zusätzlich mit drei "aussagekräftigen" Screenshots.
Was sagt einen das?
Das Thema Web-Content-Management ging an denen vorbei. Die wissen nicht irgendwie nicht, daß es fast unmöglich ist, größere Websites in einer statischen Form auszugeben (man bedenke die Navigationsmenüs!).
Zum anderen wird eine Website (wiedermal) reduziert auf die Optik von 3 willkürlich gewählte Seiten. Nicht dabei steht, mit welchem Medium die Optik gesehen werden soll? Ich vermute mal, die meisten Teilnehmer werden MSIE-Screenshots haben, die dann perfekt in der 800x600- oder 1024x768-Auflösung ausschauen :=)
(Aber wehe jemand fragt nach der Skalierbarkeit oder der Barrierefreiheit).
Das man bei Einrichtung von Screenshots wohl kaum in den SourceCode schauen kann, versteht sich von selbst. Da aber das wohl nicht gefordert ist, werden die ehrenwerten Juroren sich wohl auch nicht für Codequalität interessieren. Es wird wohl dann nur nach subjektiven Faktoren, sprich: Dem Bauchgefühl der Tester gehen.
Naja, was bin ich froh, daß der Annahmeschluß in meinen Urlaub fiel und ich mir darüber keine Gedanken mehr machen muß. Zudem: Für einen Preis 232,- Euro Teilnahmegebühr entrichten, bei der offenbar die Prüfung nur subjektiv ist, schaut für mich nach Abzocken zum einen und "Branche-feiert-sich-selbst" zum anderen aus.
Anyway. Weiter und Ab die Post (Btw: Das gleichnamige Buch von Terry Pratchett, mein Weihnachtsgeschenk, lohnt sich).
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