Verkäufer können aufgrund fehlerhafter Sicherheitsmechanismen bei Online-Auktionshäusern nicht grundsätzlich auf die Authentizität von Geboten und somit auch nicht auf einen Vertragsschluss vertrauen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (Az. 19 U 120/05) mit Urteil vom 13. Januar 2006
Quelle: heise.de: eBay-Verkäufer müssen bei Vertragsabschluss Identität des Käufers nachweisen
Dies bedeutet nichts anderes, als das Problem des "Identitätsdiebstahls" intzwischen auch bei Gerichten angekommen ist und daß diese nunmehr aus der mangelnden Sicherheit der PLattformen ihre Schlüsse gezogen haben; Und wer sich aus Naivität reinlegen läßt, ist selbst schuld und darf auch nicht das Opfer eines Identitätsdiebstahls dafür die Schuld und damit die Kosten geben.
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