unter dem Titel:
Im Internet setzt die Stadt RE jetzt Maßstäbe.
Daraus auch ein Zitat eines stolzen Projektbeteiligten:
Heinz Krämer, Chef der GKD hält Recklinghausen im Internet für geradezu vorbildlich. "Insbesondere, weil die Forderung nach Barrierefreiheit konsequent umgesetzt wurde."
Es geht um die Website der Stadt Recklinghausen
Hm.... bei einer solch vollmundigen Meldung erwartet man ja wirklich etwas besonderes...
In der Tat steht auch auf der Website selbst:
Diese Internetseite ist barrierefrei.
Gut das es dort steht.
- aDesigner gibt der Website ein Page Rating B und bemerkt für die Blindendarstellung 62 Fehler, davon 18 Kritische.
- Bei der Darstellung für Sehbehinderte werden zum Glück nur 53 kritische Fehler entdeckt.
Siehe Bild: - Der HTML-Validator des W3C verneint die Standardkonformität: This page is not Valid HTML 4.01 Transitional!
- Die WAI-Accessibility laut Cynthia™ Says - Web Content Accessibility Report wird ebenfalls versagt.
- Auch die CSS-Dateien sind nicht valide im Sinne des W3C
- Die Inhalte wurden mit Tables und nicht mit CSS angeordnet. Es ist somit unmöglich ohne horizontales Scrolling die Seite bei einem kleinem Display zu lesen.
- Die Überschriften in der Farbe dunkelgrün sind oben auf der Seite klickbare Links. Unten jedoch nur nicht klickbare Überschriften.
- Die Farben sind zu eng zusammen und die Seite ist überfrachtet. Der Augenweg beim Betrachten einer Seite wurde offenbar nicht berücksichtigt.
- Die Verwendung von URL-Design scheint leider nicht berücksichtigt worden zu sein. Oder wie erklärt sich solch eine URI:
/TourismusStadtinformation/tourismus_stadtinformation.htm
?
Trotzdem muss man bemerken, daß sich die Leute offenbar Mühe gegeben haben und man sehr viel Informationen findet. Es ist zwar nicht perfekt, aber es ist für Bürger ein guter Dienst.
Trotzdem ist es verwegen, wenn man behauptet, daß es ein vorbildliches Beispiel sei.
... link
Nicht allein, daß die Olympioniken ein Internetverbot auferlegt bekommen haben, daß ihnen untersagt, eigene Tagebücher oder Bloggs zu füllen (vgl. politik-digital.de: Maulkorb für Olympioniken), jetzt kommen die Verantwortlichen der offiziellen Website auch noch auf die Idee, die Verlinkung auf ihre Website zu zensieren.
Siehe: The official website of the ATHENS 2004 Olympic Games: Hyperlink Policy.
Und auch intern.de: Olympia 2004: Link-Policy
Ich frag mich ob solche regiden Regeln überhaupt im Sinne von Olympia sind. Ich glaub es nicht. Eher sehe ich da nur den Sinn hinter, Komsumenten zu steuern um Werbe- und Verkaufsgelder zu verdienen.
Eine einzige Abzocke.
Im Sinne des olympischen Geistes ist es jedenfalls bestimmt nicht, daß Bevölkerungsgruppen ausgegrenzt werden:
Die Website dieser Spiele tut dies gleich mehrfach; Von Barrierefreiheit ist dort keine Spur.
Die Website präsentiert sich als w3c-invalider Tabellenverhau, bei dem CSS-Styles nur laienhaft umgesetzt sind und 5 verschiedene Spalten die Usability erschweren.
Das zudem noch andere Sprachversionen, neben Englisch und Griechisch fehlen, obwohl die bereits 2000 in Sydney vorhanden war, tut da sein übriges.
... link
Dabei war weder große Recherche notwendig, noch irgendwelche Hackingmethoden. Der Grund: Der SPAMer war in diesem Fall einfach nur etwas naiv und hat sich Domains geholt, die gegen das Markenrecht verstießen.
(Zum Beispiel www.bmw-autohaendler.de).
Ein Hinweis bei BMW sorgte dann für alles übrige...
Mehr findet sich hier:
http://forum.de.selfhtml.org/?t=87277&m=518562
Schade nur, daß die großen, wirklich professionellen SPAMer nicht genauso naiv sind, wie dieser.
... link
kombinetbringt mit den Artikel
Barrierefreie Seiten im Wettbewerb eine wirklich bemerkenswerte Meldung heraus.
Statt lediglich Meldung zu sein und vorgeblich neutral irgendwelche news weiterzugeben, wird in dem Artikel auch unter Angabe von Namen und Firmen auf Mißstände hingewiesen.
So zum Beispiel wird auch auf das Angebot von www.din-certco.de hingewiesen und dabei ohne jede Verharmlosung gleich auf die Fragwürdigkeit hingewiesen.
Das ist mutig. Und toll!
... link
Darin wird über die Verordnung zur Schaffung von barrierefreihen Angeboten geklagt.
Siehe zum Beispiel:
Chip.de
ZDnet
Yahoo Nachrichten
Laut Meinung von Schneider seien die Verordnungen "über das Ziel hinaus geschossen" und wirkten geradezu "kontraproduktiv". Der Programmieraufwand sei hoch und teuer.
Hervorgehoben muss auch der Satz:
Die Internet-Angebote der Städte und Gemeinden sind eine freiwillige Leistung, um den Service für die Bürger und Bürgerinnen zu verbessern.
Ich denke nicht, daß dies der Fall ist.
Eine Gemeinde hat die Pflicht sich an all Ihre Gemeindemitglieder gleichmaßen zu richten und darf nicht nach eigenen Gutdünken entscheiden, was gut für die Bürger ist.
Von einer Freiwilligkeit der Dienstleistung an die Gemeinde kann hier keine Rede sein!
Auch gesetzlich haben die Gemeinden die Pflicht auferlegt bekommen, den Bürgerservice für alle Bürger möglichst einfach und kostengünstig (für den Bürger!) zu machen.
Zudem ist die Aussagen völlig unbegründet und teilweise sachlich falsch.
Der Aufbau eines Barrierefreien Webangebots ist, bei sorgfältiger und fachkompeteter Durchführung, auf mittelfristiger Sicht kostengünstiger als die Erstellung eines Webauftritts mit herkömmlichen Mitteln.
Bei seriösen Webdesignern und Agenturen ist ein neuer Webauftritt von vorneherein gemäß den Vorgaben zur Barrierefreihet gestaltet, ohne daß es hier große preisliche Unterschiede gäbe zu einem Auftritt mit veralteter Technik.
Vielmehr noch: Seriöse Webdesigner und Agenturen bieten schon seit Monaten kein Design für neue Webauftritte an, die nicht der BITV entsprechen oder zumindest den Standard WAI -A erfüllen.
Wohl aber nutzen größere Firmen und AGenturen die Gunst der Stunde um mit dem "Zusatzangebot" Barrierefreiheit unverhältnismäßig höhere Kosten herauszuschlagen.
Dies liegt auch vorallem darin, daß beim Thema Barrierefreiheit ein Designer nicht mehr nur für den Chef oder den Bürgermeister etwas erstellt, was nur diesem gefallen muss. Stattdessen muss barrierefreies Webdesign sich an die Zielgruppen der Webseite wenden; Was unter anderem auch bedeutet, daß Design nicht mehr nur den Geschmacksvorstellungen eines älteren Beamten entsprechen darf. Teilweise muss der Designer, bzw. der Verkaufsmensch, nun viel mehr die abgegebene Arbeit begründen und wenn nötig sogar dem Auftraggeber widersprechen.
Dies stellt vorallem große Designagenturen vor einer problematischen Aufgabe: Es gilt Leistung abzuliefern, die nachhaltig ist, und nicht mehr nur Honig, die nur der Bienenkönigin mundet!
Das auch die Entscheidungsträger, die Auftraggeber von einem Webdesign, hiervon nicht immer unbedingt erbaut sind, liegt auf der Hand.
Also zu leicht fällt es diesen Personenkreisen daher, gegen die Verordnung Sturm zu laufen.
Das die Verordnungen jedoch nichts neues sind, und schon teilweise seit 2001 in Kraft sind, wird mehr oder minder absichtlich unerwähnt gelassen.
Gleichzeitig scheut man sich nicht davor, die Benutzer, also die Bürger und Bürgerinen, für welche die Personen eigentlich arbeiten sollten, in Geiselhaft zu nehmen:
Zitat:
Wenn von 2009 an sämtliche kommunalen Internetseiten für Blinde und Sehbehinderte dank Technik lesbar sein sollten, sei eine Reduzierung des Internet-Auftritts unausweichlich, meinte Schneider.
Dieser Ausspruch zeigt ein großes Ausmaß an Unwissenheit in Bezug auf die Möglichkeiten die sich aus einer konsequenter Umsetzung der Barrierefreiheit ergeben, aber auch an Ignoranz und zeugt von einer Gutherrenart, wie dort offenbar mit dem Thema umgegangen wird: Lieber will man den Dienst einstellen oder verkleinern, als das man diesen innerhalb von sehr angemessenen Fristen anpasst.
Wie oben bereits gesagt: EIn höheren Mehraufwand an Kosten ist bei der Wahl einer seriösen Internetagentur nicht vorhanden.
Wohl aber Kostenersparnis durch ein besseres Angebot für den Bürger, was die Beratungszeiten durch Mitarbeiter merkbar verkleinert.
Seriöse Internetagenturen, die auch ehrlich genug sind, den Auftraggeber auf Fehler hinzuweisen und dabei Zielgerecht und nicht Auftraggebergerecht arbeiten, findet man dabei nicht unbedingt durch eine Ausschreibung im Kreis der üblichen Verdächtigen.
Auch hier gilt es umzudenken.
Wer würde heutzutage auch ein Handwerkerbetrieb im Bankenviertel suchen?
Die Suche nach einer seriösen Internetagentur sollte damit beginnen, daß man sich selbst in die Grundsätze der Barrierefreiheit einweist. Hat man dies getan, sollte man im Internet gezielt nach den Firmen suchen, die Webdesign und Beratung anbieten und dabei selbst auch anhand von Referenzen oder eigener Seiten beweisen können, daß sie barrierefreie Webseiten erstellen.
Denn versprechen kann man viel.
Und leider gibt es noch mehr unseriöse Firmen (oder vielmehr derren Verkaufsmenschen), die sowas versprechen, dabei aber nur Eurozeichen sehen.
Jede Internetagentur (unabhängig von der Größe), die nicht in der Lage ist, den eigenen Webauftritt barrierefrei zu gestalten, sollte mit Vorsicht genossen werden!
Und selbst wenn es zu viel verlangt ist, sich selbst zu informieren, kann man hierzu Experten bemühen, die während Auswahl der Agenture und dem Aufbau der Webseiten beratend beiseite stehen.
Die Stiftung Digitale Chancen, aber auch Projekte wie Einfach-für-@lle können hier helfen Kontakte zu vermitteln oder auch nur Informationen bereitstellen.
Flexible Bürgervertreter, die für das Wohl Ihrer Gemeinde kämpfen, haben alle Möglichkeiten und genug Zeit.
Nutzen Sie die Chancen und brechen Sie die Barrieren im Umfeld, im Amt, im Büro und auch in sich selbst.
... link
Darin, offenbar blinde Beamte und Politiker ueber den Tisch zu ziehen.
Zitat de.internet.com:
Im überarbeiteten Mautgesetz aber findet sich kein konkreter Termin mehr. Stand bisher der "31. August 2003, 0.00 Uhr" als Datum im Gesetz, so ist es jetzt der "1. des Monats, der dem Monat folgt, in dem das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) dem Betreiber die vorläufige Betriebserlaubnis erteilt."
Aus: LKW-Maut: Einbau der Bord-Computer verzögert sich
... link
bei Suchanfragen für
cgiauf Seiten aus Deutschland auf Google-Platz 1 war, hat seine Site
http://www.Perlunity.de es nun geschafft mich einzuholen :)
http://www.google.de/search?q=cgi&ie=UTF-8&hl=de&btnG=Google-Suche&meta=cr%3DcountryDE
Was auch nicht ganz unverständlich ist: Zum einen hab ich den CGI-Teil garnicht mehr auf http://www.xwolf.de, sondern hab diesen auf http://cgi.xwolf.de geschoben und zum anderen hab ich die letzten Monate dort wenig neues machen können.
Markus dagegen ist (noch) viel aktiver bei Perlunity und hat dort erfolgreich eine Community aufbauen können.
Herzlichen Glückwunsch an Markus Wolf.
... link
Vgl. auch:
heise.de: http://www.heise.de/newsticker/meldung/49148
FFII: http://kwiki.ffii.org/?Bmwa040715De
Am Wochenende hatte ich Zeit mich daran zu beteiligen.
Dabei hab ich es sehr aus Sicht eines Unternehmers ausgefüllt, welcher natürlich zuerst an das Unternehmen und erst danach an den "Rest" denken muss.
Die folgende Frage brachte mich auf eine unangenehme Antwort:
In welcher Weise würde sich ein latent bestehendes Prozessrisiko, d.h. Inanspruchnahme wegen Verletzung eines Ihnen nicht bekannten fremden Softwarepatents, auf Ihre Unternehmenstätigkeit auswirken
Die Antwort aus Unternehmersicht:
Um sich vor etwaige Ansprüche und Riskien zu schützen, würden wir dazu übergehen, Software nur noch per Closed Source zu erstellen. Fremde sollten nicht mehr einfach die Möglichkeit erhalten, anhand des Source-Codes beweisen zu können, daß wir etwas auf eine bestimmte Weise gemacht haben. Damit würden wir die Arbeit von Anwälten erschweren, müssten diese doch viel mehr auf Methoden des Reengineerings zurückgreifen. Desweiteren würde Closed Source in dem Fall, daß jemand Reengineering betreibt, uns wiederum mit Hilfe des novellierten Urheberrechts Möglichkeiten geben, eben gegen diese Beweisführung vorzugehen.
In anderen Worten: Wenn ein gegnerischer Anwalt versuchen würde, mit Hilfe von Reenginierung zu belegen, daß wir gegen Patente verstoßen haben, dann können wir einen Gegenklage einreichen, von wegen, daß der Anwalt nicht dazu berechtigt war, geschützten Code einzusehen.
Im Endeffekt wäre also eine illegale Beschaffung von Beweisen da, was dazu führen könnte, daß diese Beweis vor Gericht wertlos wären.
Als Unternehmen bin ich damit halbwegs aus dem Schneider. Zwar kann eine Patentklage noch immer erfolgreich gegen mich sein, wenn es dabei um optisch dargestellte Verfahren geht, jedoch hab ich höhere Sicherheit, wenn es um Verfahren geht, die Quellcode-Technisch definiert sind.
Doch wenn man über den Tellerrand schaut, was bedeutet dies alles?
Ganz banal: Die Abkehr von Open Source mit all dessen Folgen.
OpenSource ist dann halt zu gefährlich. Es sei denn, man kann nachweisen daß es alter Code ist, der schon um einiges Älter ist als der Patenteintrag. Aber auch dort muss ich noch zittern. Was nutzt es wenn ich recht habe und theoretisch dies auch nachweisen könnte, wenn jedoch die Prozessführung so teuer ist, daß ich mir die Verteidigung unmöglich ist?
In Folge der Abkehr von OpenSource haben wir dann folgende Nachteile:
- Entwickler-Communities könnten nur noch in einem
engen Kreis gemacht werden. Man müsste sich mehr einigeln. - Man wird nur durch eigene Leute auf Fehler aufmerksam. Es gibt keine Interessierten Dritten, die Probleme leicht entdecken. Somit würden - wie bei anderen Closed-Source-Programmen auch- unter anderem gefährliche Sicherheitslücken nur mehr durch Sicherheitsvorfälle (also wenn das Kind schon im Brunnen gefallen und ersoffen ist) entdeckt werden
- Man kriegt weniger Feedback und neue Ideen. Eine Community wuerde sich nur mehr schwer aufbauen lassen.
Kurz gesagt: Softwarepatente würden dazu führen, daß die Gefahr von hinderlichen und teuren Rechtsklagen steigen würden. Unabhängig davon, ob diese berechtigt sind oder nicht.
ich sehe dies ja schon bei dem Markenrecht. In den letzten 2 Jahren haben wir ca. 6000 Euro ausgegeben nur um eine Marke sicher zu haben, bzw. um etwaige probleme aus dem Weg zu gehen. Dies hat jedoch selbst wieder, aufgrund der Kosten für Rechtsverfolgung (!), wieder weitere Kosten verursacht: Rechtsschutz gebärdet quasi Rechtskosten.
Ähnliche Konsequenzen sehe ich auch bei Softwarepatenten. Solange niemand Softwarepatente auf den Bereich auf dem "ich" programmiere, einträgt um die Konkurrenten zu blockieren, solange ist alles in Ordnung.
Aber sobald jemand damit loslegt, ist man selbst auch gezwungen mitzumachen und eigene Algorithmen zu schützen.
Was auch bedeutet: Entweder man schützt es, oder man macht es OpenSource. (Was für Auftragsprogrammierung nicht immer klappt). Aber OpenSource... Welcher Richter wird worin mehr Glauben setzen: Daß eine Firma XYZ Großkotz mit ganz tollen Entwicklern das Verfahren Y erfunden und daraus zu recht ein Patent angemeldet hat,
oder daß irgendwelche omniösen Leute sich vorher zusammengetan haben und es veröffentlicht haben um der Allgemeinheit zu dienen?
Brauchen tut die Softwarepatente dabei keiner. Es geht nur darum, geschützt vor Ansprüchen zu sein.
Also werden weitere Patente erstellt. Und dagegen wieder Verteidigungspatente. Und so weiter und so fort.
Ist es so, oder sehe ich da viel zu schwarz?
... link
Hier wird aber eine interessante Gleichung aufgestellt:
Zitat:
Die weit verbreiteten PHP-Portale, die
auf Apache-Servern laufen, sind laut Kaspar
im Vergleich zum Microsoft-Produkt
zu statisch. Ein praktisches Beispiel: Bei einem
PHP-Portal müssen die Teilnehmer die
Seite immer wieder neu besuchen, bei der
Gelsenkirchener Lösung lassen sich Services
wie etwa Ankündigungen einfach per
E-Mail abonnieren.
Aus:
Kundenreferenz für Microsoft Sharepoint, Fachhochschule Gelsenkirchen
http://www.microsoft.com/germany/ms/kundenreferenzen/show_cs_detail.asp?file=585788
Also:
PHP-Portal = statisch, weil nur Webausgabe (nur dies wird betrachtet)
Microsoft SHarepoint = gut, weil es Mail sendet, was nicht statisch ist?
Hää??
Hm...Das ist so wie:
"Mein Auto ist schwarz. Mein Fahrrad ist aber besser, weil es Luft in den Reifen hat."
Ich glaub ich muss in mein Dilbert schauen, da gab es eine Bezeichnung für diese Art der PR mit nicht zusammengehörigen vergleichen.
... link
Die gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit wirken für öffentliche Einrichtungen. Es ist von daher natürlich sehr gut und wichtig, wenn die Websites solcher Einrichtungen Barrierefrei sind.
Nur verwundert mich: Gibt es einen Grund, warum bei den Regelungen nur über die Besucher einer Website geredet wird? Gerade bei Einrichtungen des Bundes oder der Länder haben wir es mit Webauftritten zu tun, die Inhalte von sehr vielen Autoren erhalten. An der Universität Erlangen-Nürnberg beispielsweise gibt es für jeden Webauftritt mindestens ein Autor (Webmaster). Insgesamt sind dies über 400 Leute!
Der Webauftritt des RRZE, des IT-Dienstleisters der Uni, wird von potentiell 60 Autoren bearbeitet.
Die Statistik prognostiziert und die Realität zeigt, daß unter einer solch großen Zahl an Leuten auch viele Personen sind, die mit Beeinträchtigungen arbeiten müssen.
Trotzdem wurden diese in den "Barrierefreiheitsgesetzen" nicht berücksichtigt.
Vermuten könnte man, daß sich da eine Inustrielobby durchgesetzt haben könnte, die dies verhinderte. Denn schließlich gibt es derzeit fast kein einziges Content-Management- oder Redaktionssystem, welches barrierefrei genug ist.
Bei vielen Herstellern ist dies sogar noch gar kein Thema. Selbst bei amerikanischen nicht, die eigentlich die Section 508 kennen sollten.
Nun, die Vermutung der Lobbyarbeit würde aber nur beim Gesetzgeber zutreffen. Nicht jedoch bei gemeinnützigen und unabhängigen Stiftungen und Informationssites.
Auch dort findet man hierzu kaum Artikel oder Forderungen.
Allenfalls findet man Hinweise zu Vorträgen zu WCMS, die versuchen barrierefrei zu sein - ob auch für den Autor und nicht nur für den Leser einer Site, ist oft nicht deutlich.
Mein Schluss: Dieses Thema wurde bisher einfach vergessen.
Sollte man dieses Versäumnis nicht baldmöglichst beheben?
... link