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Unter Windows braucht man jedoch lediglich nach dem Einlegen der CD die Shift-Taste gedrückt halten um etwaige Startprogramme abzublocken.
Die Industrie ist sich dem auch bewusst, sieht aber schon darin ein Illegales Handeln:
Schon der Akt des Tastendrückens macht den Leuten bewusst, dass sie hier etwas illegales tun. Und allein dieses Gefühl wird wahrscheinlich viele davon abhalten.
Das ist garnicht mal so falsch.
Aber: Ich sehe dies als Zeichen für das was ich schon länger im Netz auch befürchte: Trivialschutz wird als ausreichender Schutz angesehen, da etwaige vergehen ja dann durch den Gesetzgeber geahndet werden (müssen).
Zwar hatten wir hierzu in D bereits ein gegenteiliges Urteil bzgl. der Altersverifikation mit Hilfe der Personalausweisnummer, jedoch fürchte ich, wird sich diese Meinung auch hier breit machen: Es reicht ein Trivialschutz.
Dies hätte in Bezug auf Webseiten dann doch einige Folgen.
Gilt heute auch im Web unter seriösen Webworkern der Spruch: "Was man sehen kann, kann man auch speichern" , so gilt dies nicht nur mehr eingeschränkt.
Und dies hat Folgeschäden.
Beispielsweise kommt alle paar Wochen im SelfForum ein Clown daher, der die rechte Maustaste sperren will, um die Benutzer am Aufruf des Kontextmenüs zu hindern. In dem Kontextmenü erhält man schließlich die Option zum speichern der aktuellen Seite.
Meinst werden solchen Anfragen ziemlich schnell niedergemacht mit den richtigen Antworten, daß es nichts bringt, man es aushebeln kann und das es ungerechtfertigte Bevormundung des Surfers sei.
Mit dem neuen Urheberrecht jedoch ändert sich womöglich diese Sachlage.
Einen guten Anwalt auf der Betreiberseite und einen schlecht informierten Richter in der Mitte machen aus einem Code wie dem folgendem einen ausreichenden gesetzlichen Schutz für jede Webseite:
<script type="text/javascript"> <!-- //Dieses Skript stammt von Michael Mailers JavaScripts //URL: http://www.webaid.de/js -- eMail: mm@webaid.de //Bitte entfernen Sie diesen Vermerk nicht ! if (document.layers){ window.captureEvents(Event.MOUSEDOWN | Event.MOUSEUP) window.onmousedown=rightclick; window.onmouseup=rightclick; function rightclick(e) { if (e.which == 3) { // Put right mouse code here alert('Sorry: Diese Funktion ist deaktiviert.'); return false; } else { return true; } } } if (document.all){ function click() { if (event.button==2) { alert('Sorry: Diese Funktion ist deaktiviert.') } if (event.button==3) { alert('Sorry: Diese Funktion ist deaktiviert.')} } document.onmousedown=click } // --> </script>
Die Folgen?
Ganz klar:
- Benutzer können nicht mehr offline lesen.
- Weitere Funktionen der rechten Maustaste sind nicht Nutzbar, darunter auch "Page Info".
- Die Funktion widerspricht den Prinzipien der gestaltung von barrierefreien Webseiten.
(Und ganz nebenbei widerspricht ein solcher Schutz von Webseiten der einstigen Netzkultur. Aber die ist ja eh schon fast tot :( )
Bei einem genügend irregeleiteten Richter könnte dieser noch auf die Idee kommen, das man die Seite auch nur mit dem IE besuchen dürfte: Das benutzen eines anderen Browsers oder eines Browserplugins, welches solchen Unsinn nicht mitmachen würde, könnte ebenfalls als Umgehung von Schutzmaßnahmen angesehen werden!
Was möglich ist, passiert oft auch...
Erst recht, wenn irgendwo Geld, Politik und Recht eine Rollen spielen.
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