Stellen Sie sich folgende Situation vor:
Jemand hat Informationen zu einem Ort oder einer Region gesammelt. Beispielsweise alle möglichen Daten die irgendetwas mit einer Stadt und einem Thema zu tun haben.
Das Thema könnte beispielsweise "Sport" sein, "Kultur" oder "Uni" oder was auch immer. Dies soll dann im Web abrufbar sein.
Soweit so gut.
Wie würde man das nun wohl machen?
Nun, man könnte zum Beispiel (Natürlich nur wenn man Angestellter der Stadt ist und Verantwortlich für die Stadt-Homepage) eine Domain machen wie
Thema.Stadtname.de
Oder, was viel häufiger passiert, weil das keine Probleme mit den Namensrechten für www.stadtname.de macht:
www.thema-stadtname.de
Wenn der Stadtname lang wird oder es auch eine Region und nicht nur eine Stadt betrifft, ist die Tippfehleranfälligkeit recht hoch.
Deswegen greifen viele Leute zu welcher Lösung?
Ja, genau, man nehme eine gängige Abkürzung. Gängige und bekannte Abkürzungen für Städte und Regionen sind KFZ-Kennzeichen, die Telefonnumer oder die Postleitzahl.
Würde als jemand zum Thema "sport" in der Region Erlangen-Höchstadt eine Webdomain errichten wollen, was würde dann genommen werden?
Das Autokennzeichen ist, wie jeder in den entsprechend öffentlichen Indices nachlesen kann "ERH".
Also ist die Domain dann
www.sport-erh.de
.Solche Domains sind wirklich weit verbreitet. Dieses Schema ist also nichts besonderes, worauf nur so ein Informatiker, wie ich es einer bin, kommen würde.
Soweit so gut. Wo ist das Problem eigentlich?
Nun, herzlichen Glückwunsch, das Verfahren, mit dem wir hier ganz logisch, schnell und trivial ein Namensschema entworfen haben, wurde durch ein europäisches Patent geschützt!
Und mehr noch: Nicht allein, daß diese Art von Patenten (auch nach der kürzlichen Debatte im EU-Parlament) ungültig sind, es hat offenbar ein Anwalt aus Nürnberg damit begonnen, Domaininhaber gebührenpflichtig abzumahnen, dessen Domainnamen nach diesem Prinzip aufgebaut sind!
Unwesentlich ist dabei, daß das in der Abmahnung zitierte DE-Aktenzeichen
(*Ergänzung 20.10.2003: Die Nummer war doch richtig. Die Abfrage beim DPMA ist nur .... umständlich)
Eine interessante Information ist, daß es laut der Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. mindestens eine weitere Abmahnung gibt. (Weitere Betroffene sind aufgerufen, sich bei der Abmahnungswelle.de zu melden, damit man sich gegebenenfalls koordinieren kann.
Auch wenn die Abwehr dieser ja schon fast lächerlichen Abmahnung für einen versierten Anwalt ein Klacks sein sollte.)
Viel interessanter ist aber die eigentliche Patentanmeldung.
Mit Hilfe des Onlinedienstes DEPATISnet oder mit den Angebot vom FFII kann man das Patent mit der
EP Nummer 1163612 B1nachschlagen.
Man findet ein Patent vor, daß alle Charakteristiken eines sogenannten
Trivialpatenteserfüllt und durch seinen entsprechend verklausulierten Text leicht den unbedarften Sachbearbeiter beim Patentamt einlullte.
Der Titel des Patents lautet dann auch:
Strukturierungsprogramm für eine Datenverarbeitungsanlage unter Berücksichtigung geographisches Indizierung.
Das oben von mir beschriebene Namensschema liest sich dann in etwa so:
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein Strukturierungsprogramm für eine Datenverarbeitungsanlage zu schaffen, mit dem eine automatische Zuordnung von Informationsanbietern zu vorherbestimmten geographischen Regionen ermöglicht ist, wobei auch spezifische Informationen aus den Regionen berücksichtigt werden können.
Und weiter:
Desweiteren sind die unterschiedlichen übergeordneten Speicheradressen bei der erfindungsgemäßen Datenverarbeitungsanlage vorzugsweise durch Hyperlinks im Internet plaziert.
Dadurch wird ein Anwender in die Lage versetzt, über die erfindungsgemäße Datenverarbeitungsanlage einen themenbezogenen Zugriff zum weltweiten Internet zu erlangen.
Es sind noch viele weitere solcher Schoten im Text enthalten. Fast stell ich mir die Frage, ob das Patent nicht in Wirklichkeit eine Satire ist...
Aber zurück zum Text.
Was wohl ist diese wohl erstaunliche "erfindungsgemäße Datenverarbeitungsanlage", die all dies ermöglicht?
Dieses Wunder an erfinderischen Können?
Ein Bild im Anhang der Patentanmeldung zeigt es:
In der vollen Pracht sieht man das Bild natürlich auf der Website des Patentamtes. (Leider fehlt es bei der Site vom FFII, wo nur die Textinfos lesbar sind - dafür ist der Text dort ohne JavaScript erreichbar)
Weitere Ungereimtheiten zu der mir vorliegenden Abmahnung fallen mir beim Patenttext auf. Doch dazu später vielleicht mehr.
... link
Werbung für eine IT-Security-Firma:
http://www.bullguard.com/pamelaspeak/
(Achtung, nicht ganz jugendfrei!)
... link
Lieber würde ich ja in einem Internetcafe am Strand von Negril auf Jamaika sein, aber statt dessen muss ich hier ausharren...
Womit auch so langsam die Nachteile der neuen Flachbildmonitore und meiner SunRay herauskommen: Die strahlen zu wenig Wärme ab. Waren früher sonst die Räume morgens kuschelig warm, erwarten mich nun bald sicher die Eiskristalle an den Fenstern.
Hat jemand noch ein paar alte 21-Zoll Monitore, die man unterm tisch stellen kann?
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