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Montag, 20. Oktober 2003
Dilbert Newsletter - Weaseliest Profession
Kommentar
Vor kurzem gab es bei Dilbert.com eine Umfrage nach den Top Weasels (könnte man grob übersetzen als solche Leute, die sich am besten aus einer unangenehmen Situation rauslavieren können, zum Schaden anderer; Vgl. auch dicdata.de) .

Passend zur aktuellen Abmahnwelle um ein Patent ist das Ergebnis bzgl. der Berufszugehörigkeiten/Fachgebiete:
Tally      Weaseliest Profession
------     ---------------------

10309      Politicians
7854       Lawyers
6234       News media
6059       Tobacco executives
4217       Oil executives
1043       Accountants

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Wie sehen Menschen mit Farbschwächen?
LinkTipps
Unter http://colorfilter.wickline.org/ kann man sehen, wie Personen mit Farbschwächen eine Webpräsenzen wahrnehmen können.

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Semesteranfang und Mensaessen
Katastrophen und Probleme
Heute ist in Bayern Semesteranfang für eine kommende Generation noch hoffnungsvoller Studenten.
Entsprechend verstopft waren auch heute die Gänge im Rechenzentrum und im Informatikhörsaal mit Studis, die rumgeführt wurden.

Den Fall auf den Boden der Realität erfuhren die meisten Studis dann aber in unserer Mensa:

"Kreativ....!"
war der fassungslose Kommentars des Neulings, der hinter mir in der Schlange stand, nachdem er die Kelle Soße (?) aufgeschwappt bekam.

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Volkswirtschaftlicher Schaden durch Softwarepatente
Kommentar
Die Befürworter von Softwarepatenten reden oft von den Vorteilen dieser Patente für die Industrie. Doch dies ist nur eine Seite der Medaille.
Die derzeitige Abmahnwelle zu KFZ-Domains aufgrund eines unberechtigt erteilten Patents stellt die Frage nach dem Wirtschaftlichen Schaden.

Es wurden wohl etwa 6000 unbegründete Abmahnungen gestellt.
Also werden entsprechend viele Leute dazu genötigt, die entsprechende Aktenlage zu prüfen.
Geht man davon aus, daß etwa
  • 10% aller Leute blind zahlen
  • 40% der Leute einen Anwalt nehmen
  • 30% aller Leute nichts tun, weil sie sich im netz informierten
  • 20% der Leute die Abmahnung ignorieren, weil sie diese für Blödsinn halten
dann könnte man mit folgenden Zeitkosten rechnen:
  • 600 * 1100 Euro + 600 * AS (eine Stunde für alles formelle)
  • 2400 * 1 AS + 2400 * 3 AS (eigene Arbeitsstunde plus Anwaltsstunde. Eine Erstberatung kostet etwa 180,- Euro, was ich als 3 normale Arbeitsstunden betrachte)
  • 1800 * 3 AS (eigenes Informieren wird ohne Anwalt Zeitaufwendig, weil man verunsicherter ist)
Bei einem Durchschnittsstundensatz von 60 Euro sind dies Kosten in Höhe von 1.596.000 Euro .

Diese Kosten sind fest und bereits aufgetreten.

Hinzu kommen aber weitere, noch unberechenbare Kosten:
  1. Einige IHKn, die Wettbewerbszentrale und die Anwaltskammer wurden eingeschaltet. Die Mitarbeiterzeit dort muß ebenfalls berechnet werden.
  2. Viele empörte Betroffene haben Klage und Strafanzeige eingereicht. Dies wird weiteres Personal bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten binden. Zudem wird es weitere Anwaltskosten generieren.
  3. Da die Abmahnung bei vielen Personen übers Wochenende bearbeitet werden mußte, kann es zu Überstundenzuschlägen zur obigen rechnung kommen.
  4. Das DPMA wurde bereits mehrfach von vielen Personen um Stellungsnahme gebeten. Diese müssen beantwortet weden.
  5. Beim Europäischen Patentamt werden Löschungsanträge eingereicht werden. Diese müssen bearbeitet werden.
Ich denke, wenn man all diese Kosten zusammenfasst, haben wir einen Betrag von 5 Millionen Euro locker erreicht.
Und diese Kosten gehen nur darauf zurück, daß das Patent schlecht geprüft beim europäischen Patentamt durchgegangen ist.
Ist diese lachse Arbeitsweise wirklich hinnehmbar und finanzierbar? Darf dann das Patentamt noch mehr Macht erhalten, dadurch, daß derren Fehler auch noch durch die Novellierung der Regelung zu Softwarepatenten nachträglich "korrigiert" werden?

Wer Mist baut und solch einen Schaden produziert, wird in einer normalen Firma gefeuert.
Aber der kriegt auf keinen Fall noch mehr Befugnisse.

Die Politiker, die für die Ausweitung der Patentierbarkeit auf Software sind und dadurch das Patentamt noch mehr Macht geben wollen, leben in einer eigenen Welt der Glückseligen.

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Weiteres zur KFZ-Anmeldung
Kommentar
Mitunter funktioniert die Abfrage bei DPInfo.dpma.de doch.
Über DEPATISnet.de erfuhr man zu dem Patent die Nummer 100 17 052.8 des deutschen Patents.
Gibt man dieses nun bei DPINFO ein (und funktioniert dieses dann auch noch), erhält man folgende Daten:
 UG21 - Verfahrensablauf (mit Historie):

05.04.00          Die Anmeldung befindet sich in der Vorprüfung (Offen-
                  sichtlichkeitsprüfung)
17.04.00 (PAN12)  Prüfungsantrag vom Anmelder wirksam gestellt
30.08.00 (WAR)    Das Vorverfahren ist abgeschlossen
14.12.01 (ZRW3-4) Zurückweisungsbeschluß im Prüfungsverfahren
10.01.02 (BSW1)   Beschwerde gegen Beschluß nach § 73 Abs. 1 und 3
                  Patentgesetz
22.02.02 (BPG)    Vorlage beim BPatG
12.05.03 (RKV6)   Alle erhobenen Beschwerden wurden verworfen, zurückge-
                  wiesen oder ihre Erledigung festgestellt
12.05.03 (ZRW5)   Rechtskraft des Zurückweisungsbeschlusses
                  Die Akte ist/war beim BPatG bzw bei der Gebrauchs-
                  musterabteilung mit folgenden Aktenzeichen:
                  17W(pat)16/02

In anderen Worten:
Das Patent ist in Deutschland ungültig.
Und damit ist auch die Abmahnung in meinen Augen unbegründet. (Aber Achtung, ich bin kein Anwalt!)

Für mich stellt sich das ganze nun immer mehr als eine Art grossangelegter Betrugsversuch dar:
Dem Inhaber des Patents ist es bewusst gewesen, daß das Patent in Deutschland unwirksam ist. Schließlich hat dieser versucht, gegen die Rückweisung des DPMA anzugehen, indem er Beschwerde einlegte und damit es sogar zum BPatG ging.
In der Abmahnung wird jedoch extra auf ein beim DPMA eingetragenes Patent mit der Nummer DE 500 00 923 6 hingewiesen.
Es erscheint mir daher so, als sowohl Markeninhaber als auch Anwalt versucht haben, durch die Angabe nur des europäischen Patents zu verheimlichen, daß es hier in D schlecht mit der Durchsetzung des europäischen Patents stände.


Nun, dies ist meine persönliche Sicht und Meinung. Ob diese den Tatsachen entspricht, können Gerichte besser klären.

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Spamfutter

Die folgenden E-Mail-Adressen dienen lediglich dazu, SPAM-Bots dazu zu verleiten, ungueltige Adressen in die SPAMer-Datenbanken zu schreiben. Bitte ignorieren.

dndrslb@lprhwrvhosv.de, ipfu@sotowkdmwzmwtoizcqdeost.ru, miowb@kfrnspqyyywsgqrvopxbustx.biz, jupsxinuhg@wuhbbxkozq.ca, uheqcskf@lboemboidqz.org, qrseov@tgwrvdetetdfldu.nl, lqtunhjceh@bfgvymygcppp.de, brylodbwr@hrxjqqvhg.net, yoz@kikaqyjdvrxtfful.mil, fhqrst@snhyhklijt.at, rczrqndlh@xvtyrjwnqbkfi.com, glvqy@ebrultsjlovvcwdjkiiqbt.de, mxvq@jhuptdspsq.dk, mdsfo@pkilrrqxtjeirsb.ca, vwq@pybvskhuknid.us, ujh@vuxtyurimwaibdiawoe.fr, obffsl@dqdmtdpkvlbvoiqnnlpevos.jp, eham@abxflphqte.ch, qop@vpiuxbitmw.st, arkifq@sbefswhdwyhxd.it, cwmypkb@iwvshojcnr.ca, vmkdv@ikdrbtdlkyfem.fr, fnqwleddf@pptphjmlusmebbalqsjchp.dk, plmtcx@qlvovfqrdhzl.eu, rnosl@zsjmmhgkewbykluwvwcq.tv, yfpyerbgu@okdxfefos.edu, pnfw@nsttqtykspkusxqigoh.com, mek@lpcrdfxwweii.jp, qgs@vooxeoonhynppwczlq.edu, cdpuoip@jenhulbpgopngistyohjfw.dk