Passend zur aktuellen Abmahnwelle um ein Patent ist das Ergebnis bzgl. der Berufszugehörigkeiten/Fachgebiete:
Tally Weaseliest Profession ------ --------------------- 10309 Politicians 7854 Lawyers 6234 News media 6059 Tobacco executives 4217 Oil executives 1043 Accountants
... link
... link
Entsprechend verstopft waren auch heute die Gänge im Rechenzentrum und im Informatikhörsaal mit Studis, die rumgeführt wurden.
Den Fall auf den Boden der Realität erfuhren die meisten Studis dann aber in unserer Mensa:
"Kreativ....!"
war der fassungslose Kommentars des Neulings, der hinter mir in der Schlange stand, nachdem er die Kelle Soße (?) aufgeschwappt bekam.
... link
Die derzeitige Abmahnwelle zu KFZ-Domains aufgrund eines unberechtigt erteilten Patents stellt die Frage nach dem Wirtschaftlichen Schaden.
Es wurden wohl etwa 6000 unbegründete Abmahnungen gestellt.
Also werden entsprechend viele Leute dazu genötigt, die entsprechende Aktenlage zu prüfen.
Geht man davon aus, daß etwa
- 10% aller Leute blind zahlen
- 40% der Leute einen Anwalt nehmen
- 30% aller Leute nichts tun, weil sie sich im netz informierten
- 20% der Leute die Abmahnung ignorieren, weil sie diese für Blödsinn halten
- 600 * 1100 Euro + 600 * AS (eine Stunde für alles formelle)
- 2400 * 1 AS + 2400 * 3 AS (eigene Arbeitsstunde plus Anwaltsstunde. Eine Erstberatung kostet etwa 180,- Euro, was ich als 3 normale Arbeitsstunden betrachte)
- 1800 * 3 AS (eigenes Informieren wird ohne Anwalt Zeitaufwendig, weil man verunsicherter ist)
Diese Kosten sind fest und bereits aufgetreten.
Hinzu kommen aber weitere, noch unberechenbare Kosten:
- Einige IHKn, die Wettbewerbszentrale und die Anwaltskammer wurden eingeschaltet. Die Mitarbeiterzeit dort muß ebenfalls berechnet werden.
- Viele empörte Betroffene haben Klage und Strafanzeige eingereicht. Dies wird weiteres Personal bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten binden. Zudem wird es weitere Anwaltskosten generieren.
- Da die Abmahnung bei vielen Personen übers Wochenende bearbeitet werden mußte, kann es zu Überstundenzuschlägen zur obigen rechnung kommen.
- Das DPMA wurde bereits mehrfach von vielen Personen um Stellungsnahme gebeten. Diese müssen beantwortet weden.
- Beim Europäischen Patentamt werden Löschungsanträge eingereicht werden. Diese müssen bearbeitet werden.
Und diese Kosten gehen nur darauf zurück, daß das Patent schlecht geprüft beim europäischen Patentamt durchgegangen ist.
Ist diese lachse Arbeitsweise wirklich hinnehmbar und finanzierbar? Darf dann das Patentamt noch mehr Macht erhalten, dadurch, daß derren Fehler auch noch durch die Novellierung der Regelung zu Softwarepatenten nachträglich "korrigiert" werden?
Wer Mist baut und solch einen Schaden produziert, wird in einer normalen Firma gefeuert.
Aber der kriegt auf keinen Fall noch mehr Befugnisse.
Die Politiker, die für die Ausweitung der Patentierbarkeit auf Software sind und dadurch das Patentamt noch mehr Macht geben wollen, leben in einer eigenen Welt der Glückseligen.
... link
Über DEPATISnet.de erfuhr man zu dem Patent die Nummer 100 17 052.8 des deutschen Patents.
Gibt man dieses nun bei DPINFO ein (und funktioniert dieses dann auch noch), erhält man folgende Daten:
UG21 - Verfahrensablauf (mit Historie): 05.04.00 Die Anmeldung befindet sich in der Vorprüfung (Offen- sichtlichkeitsprüfung) 17.04.00 (PAN12) Prüfungsantrag vom Anmelder wirksam gestellt 30.08.00 (WAR) Das Vorverfahren ist abgeschlossen 14.12.01 (ZRW3-4) Zurückweisungsbeschluß im Prüfungsverfahren 10.01.02 (BSW1) Beschwerde gegen Beschluß nach § 73 Abs. 1 und 3 Patentgesetz 22.02.02 (BPG) Vorlage beim BPatG 12.05.03 (RKV6) Alle erhobenen Beschwerden wurden verworfen, zurückge- wiesen oder ihre Erledigung festgestellt 12.05.03 (ZRW5) Rechtskraft des Zurückweisungsbeschlusses Die Akte ist/war beim BPatG bzw bei der Gebrauchs- musterabteilung mit folgenden Aktenzeichen: 17W(pat)16/02
In anderen Worten:
Das Patent ist in Deutschland ungültig.
Und damit ist auch die Abmahnung in meinen Augen unbegründet. (Aber Achtung, ich bin kein Anwalt!)
Für mich stellt sich das ganze nun immer mehr als eine Art grossangelegter Betrugsversuch dar:
Dem Inhaber des Patents ist es bewusst gewesen, daß das Patent in Deutschland unwirksam ist. Schließlich hat dieser versucht, gegen die Rückweisung des DPMA anzugehen, indem er Beschwerde einlegte und damit es sogar zum BPatG ging.
In der Abmahnung wird jedoch extra auf ein beim DPMA eingetragenes Patent mit der Nummer
DE 500 00 923 6
hingewiesen.Es erscheint mir daher so, als sowohl Markeninhaber als auch Anwalt versucht haben, durch die Angabe nur des europäischen Patents zu verheimlichen, daß es hier in D schlecht mit der Durchsetzung des europäischen Patents stände.
Nun, dies ist meine persönliche Sicht und Meinung. Ob diese den Tatsachen entspricht, können Gerichte besser klären.
... link