Dabei soll eine von dem Kläger selbst gewählte Frist von 24 Stunden am Wochenende auch akzeptabel sein.
Zitat Richter:
Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten.
Quelle: netlaw.de Urteilsbegründung Aktenzeichen: 23 C 155/05
Die Fakten sind dabei recht unschön, sind dabei ein ein recht gutes Beispiel für die Realität:
Der Kläger, jemand der in dem Forum beleidigt wurde, hat am Sonntag nachmittag dem Betreiber eine Mail gesandt worin er die Entfernung eines Postings verlangte. Eine Fristsetzung war auf 24 Stunden gesetzt. (bis Montag, 15 Uhr).
In anderen Worten:
Der Richter hat nicht nur das Urteil bzgl. Gästebüchern, bei dem eine 7-Tage-Frist noch ausreichend war, ignoriert, er hat auch gleich die Feiertagsregelung aufgehoben.
Für mich als Betreiber eines freien Forendienst bedeutet dies die Wahl zwischen zwei Optionen:
- Entweder besorge ich mir einen Vertretung, die am Wochenende oder in Urlaubszeit das Forum checkt und etwaige Missbrauchsfälle nachgeht - mit den Folge, daß ich den Dienst nur mehr kostenpflichtig anbieten kann oder
- Ich mach den Dienst zu
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