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Einige Anwälte vertreten -gegenüber ihren Kunden- die Auffassung, daß nur eine Abmahnung zu Rechtsicherheit führt. Bei einer Mailbenachrichtigung gäb es keinen Erfolg, im Gegenteil könnte dies dazu führen, daß sich der gegenüber rechtlich vorbereitet (was dann die Arbeit für den Anwalt schwerer machen würde .... wenn es nur so wäre, daß man auch einen Anwalt nutzt/braucht).
Zitat Abmahnungswelle:
Die Abgemahnten sagen uns in der Forschungsstelle regelmäßig, dass sie unabsichtlich gegen das Urheberrecht verstoßen hätten. Und sie sind geschockt, dass gleich eine kostenpflichtige Abmahnung kommt. Ihnen hätte eine kurze Mail genügt, meinen sie verbittert. Anwälte sehen das anders, aber das ist verständlich, schließlich verdienen sie ja mit der Abmahnung.
Wir möchten mit dem Feldversuch heraus finden, welche Aussage stimmt und sind daher dabei, möglichst viele Webmaster / Webmistressen, die Karten auf ihren Websites verwenden, anzuschreiben.
Weiterführende Links:
Blühendes Geschäft mit der Schussligkeit der Webmaster
http://abmahnwelle.de/index.php?mode=cm_home&cm_path=/urhg/gescharfsgebahren
Feldversuch: Wie reagieren angeschriebene mögliche Rechtsverletzer?
http://abmahnwelle.de/index.php?mode=cm_home&cm_path=/urhg/feldversuch
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