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Mittwoch, 21. Januar 2004
Studiengebühren in Bayern - Erster Schritt...
Kommentar
http://de.news.yahoo.com/ : Nach Baden-Württemberg und Niedersachsen verlangt nun auch Bayern von seinen Studenten eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro pro Semester.

Dies werte ich als ersten Schritt zur Einführung echter Gebühren.
Zumal das jetzt schon eine ziemlich haarstreubende Erklärung ist: Verwaltungsgebühren?!??
Haha. Seit Jahren wird bereits hier in Erlangen eine "Einschreibegebühr" von etwa 30 Euro pro Semester gezahlt.
Wozu ist die wohl gut? Kommt die etwa nicht der Verwaltung zu gute? Neeeiiin, wie käme man darauf...
Neben der Einschreibegebühr darf ein Studi nunmehr folgendes zahlen pro Semester:

120 Euro Busticket
30 Euro Einschreibegebühr
50 Euro Verwaltungsgebühr

Also 200 Euro pro Semester.

Aber: Es gibt ab dem Sommersemester auch an einigen Einrichtungen gebührenpflichtige Veranstaltungen:
Die Ausbildung in den Sprachenzentren und am Sportzentrum kostet zusätzlich (was ich auch gerechtfertigt finde).

Der HiWi-Lohn eines Studis beträgt in Bayern bei einem 12-Stundenvertrag etwa 370 Euro (?) pro Monat.
Miete für eine Studentenbude beträgt pro Monat zwischen 80 und 280 Euro.
Ein Student, der jedoch wegen seines HiWi-Jobs gezwungenermaßen länger studiert, soll ab dem 4. Semester über der Regelstudienzeit 500 Euro pro Semester als "Verwaltungsgebühr" zahlen.

Also rechnen wir mal:

Angenommen, der STudi hat eine Bude für 150 Euro.
Und pro Monat kassiert die Busgesellschaft 20 Euro

=> von seinem Hiwi-Lohn bleiben 200 Euro/Monat übrig.


Da ja alle 6 Monate wieder Verwaltungsgebühren fällig sind, müssen diese angepsart werden. Und zwar:

a) Für Studis in der Regelstudienzeit : 80 Euro
b) Für die Leute, die länger brauchen (z.B. weil die Regelstudienzeit auf eine Wahnsinnszahl gesetz t wurde. Siehe z.B. die 8 Semester in der Informatik) : 530 Euro

=> Ein Student a) muss pro Monat von seinem Geld nochmal 15 Euro abziehen, muss also von 185 Euro leben.

=> Ein Student b) muss 105 Euro zurücklegen , hat also pro Monat schlappe 95 Euro über.


Hiervon bezahlt werden müssen:
- Lebenshaltungskosten
- Literatur oder Kopiererkosten
- Kosten für studienbegleitendes (Büromaterial und so)


Also bleibt nur eines: Leute, stürmt die BafÖG-Ämter.

Ach übrigens: Was die meisten Studis nicht wissen: Wer kein BafÖg bekommt und trotzdem wenig Geld hat , hat Anspruch auf Unterstützung vom Sozialamt, sprich: Auf Wohngeld!
(Man darf sich nur nicht abwimmeln lassen!)

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Das "Toll Wahnsinn" Konsortium macht weiter...
Kommentar
... heise.de: SCO klagt Novell der Verleumdung an

Kann sich das eigentlich jemand auf der Zunge zergehen lassen, ohne irgendwie ein Grinsen auf den Lippen zu bekommen?

Welcher zynischer Vergleich passt dazu wohl?
Zum Beispiel so eine fiktive Meldung: "Die deutsche Bahn verklagt die Enschede-Opfer und dessen Nachkommen auf Schadenersatz".

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Morgenstund hat Gold im Mund...
Kommentar
...ja, so fühlt es sich an, wenn man "kurz nach Mitternacht" aufstehen muß.

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